Steuern

Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen – die neuen Spielregeln

Das Schreiben der Finanzverwaltung vom 19. November 2025 legt die Anforderungen fest, die eine Bewirtungsrechnung sowohl im Inland als auch im Ausland erfüllen muss, damit die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) erläutert in seinem Schreiben ebenfalls, worauf bei der Erstellung von Rechnungen für geschäftlich veranlasste Bewirtungen zu achten ist. In diesem Zusammenhang enthält dieses auch Hinweise zur Kassenführung sowie zu elektronischen, digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnungen und –belegen.
Das aktuelle BMF-Schreiben ergänzt das bestehende BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 und liefert Antworten auf folgende Fragestellungen:
  • Welche Angaben sind bei Rechnung bis 250 Euro, sogenannten Kleinbetragsrechnungen, zu machen?
  • Welche Angaben sind bei Rechnungen über 250 Euro zu machen?
  • Wie erstelle ich eine korrekte Bewirtungsrechnung herkömmlich und digital?
  • Was ist bei Bewirtungen im Ausland zu beachten?
Das zugehörige Schreiben steht auf der Website des Bundesfinanzministerium zum Download zur Verfügung: BMF-Schreiben vom 19. November 2025
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎