Überweisungen an das Finanzamt: Abgleich von Empfängername und IBAN wird Pflicht!
Alle Banken im SEPA-Zahlungsraum sind ab 9. Oktober 2025 dazu verpflichtet, bei jeder SEPA-Überweisung einen Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der IBAN durchzuführen, bevor eine Zahlung freigegeben wird. Bei Zahlungen an das Finanzamt ist darauf zu achten, dass der vollständige Finanzamtsname angegeben wird.
Mit der Einführung von Verification of Payee (VoP) prüfen Banken ab Oktober, ob der Empfängername des Zahlungsempfängers exakt zur IBAN passt. Verification of Payee (VoP) ist eine EU-weit verpflichtende Sicherheitsmaßnahme, die Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Ziel ist es, Betrugsrisiken zu minimieren und die Zahlungssicherheit zu erhöhen – insbesondere bei Echtzeitüberweisungen.
Die VoP-Prüfung erfolgt automatisch innerhalb Sekunden – noch bevor der Zahlende die Zahlung autorisiert. Dabei können vier Ergebnisse auftreten:
Ergebnis |
Bedeutung |
---|---|
Match | Empfängername und IBAN stimmen exakt überein |
Close Match | Teilweise Übereinstimmung – beispielsweise bei Tippfehlern |
No Match | Keine Übereinstimmung – Empfängername passt nicht zur IBAN |
Not Possible | Prüfung nicht möglich – beispielsweise wegen Zeitüberschreitung |
Nach Erhalt des Ergebnisses können Zahlende prüfen, ob der Empfänger korrekt ist, und anschließend entscheiden, ob sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten.
Damit Zahlungen reibungslos durchgehen, sollten Unternehmen sicherstellen, dass der Empfängername exakt zur verwendeten IBAN passt. Dies gilt speziell für Zahlungen an öffentliche Stellen wie Finanzämter.
Die Empfängernamen zu den aktuell verfügbaren Bankverbindungen können den Internetseiten der hessischen Finanzämter entnommen werden. Sie folgen dabei stets dem Muster „Finanzamt vollständiger Finanzamtsname“ (zum Beispiel „Finanzamt Frankfurt am Main“ oder „Finanzamt Nidda“).
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten lediglich erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Die vorliegenden Informationen können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.