Nr. 4681

Sachverständige / Gutachter

Bestellung und Vereidigung, Einsatz und Suche nach dem richtigen Gutachter: Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Sachverständigenwesen.
Die IHK Darmstadt beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gemäß Paragraf 36 Absatz 4a S. 5 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit Artikel 8 der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen.
Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderung der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO). Daher kann bis zum 6. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.

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