Wer ist für mich zuständig?

Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer?

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung von Unterseiten, die sich mit Tätigkeiten befassen, die eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer oder anteilig bei beiden Kammern begründen. In letzterem Fall füllen Sie zur beitragsgemäßen Abgrenzung bitte den Abgrenzungsbogen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB) aus.
Handwerksrecht
Trockenbau Akustikbau

Der Akustik- und Trockenbau ist „keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe” (s. § 1 Absatz 8 des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften, eingefügt durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.5.2000).

Handwerksrecht
Datenverarbeitung

In diesem Merkblatt finden Sie eine Auflistung der Tätigkeiten, die im Bereich der Datenverarbeitung ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden dürfen.

Handwerksrecht
Einbau genormter Baufertigteile

Die Praxis zeigt, dass es immer wieder Fragen dazu gibt, was als handwerksähnliche Tätigkeiten im Rahmen der Anlage B, Abschnitt 2, Nr. 24 der HwO, und was als nichthandwerksähnlich anzusehen ist. Der Wortlaut der Nr. 24 gibt hierzu selbst Hinweise.

Handwerksrecht
Fassadenbau, - montage

Technische Verfahren, an bestehenden Gebäuden neue Fassaden anzubringen oder an Neubauten Fassaden zu montieren, werden immer stärker eingesetzt. Dadurch ergeben sich Fragen, welche Tätigkeiten den zulassungspflichtigen handwerklichen Berufen wie z. B. dem Maurer, Dachdecker oder Metallbauer zuzuordnen sind und welche Tätigkeiten sich hiervon unabhängig entwickelt haben.

Handwerksrecht
Garten- und Landschaftsbau

Garten- und Landschaftsbau oder Straßenbauerhandwerk? Das Anlegen von befahrbaren Wegen und (Park-)Plätzen im Zusammenhang mit (landschafts-)gärtnerisch geprägten Anlagen gehört zum Berufsbild des nichthandwerklichen Gewerbes des Garten- und Landschaftsbauers; insoweit überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks.

Abgrenzung zum Handwerk
Hausmeisterdienste

Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Hier erfahren Sie, welche Tätigkeiten als Hausmeisterdienste ausgeführt werden können. 

Handwerksrecht
Kfz-Reparaturen an Tankstellen und im Gebrauchtwagenhandel

Grundsätzlich gilt, dass Kraftfahrzeugreparaturen handwerksrechtlich nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Der Kraftfahrzeugtechniker ist zulassungspflichtiges Vollhandwerk nach der Anlage A der HwO.

Handwerksrecht
Sicherheitstechnik

Das vorliegende Merkblatt soll bei der Beurteilung helfen, welche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Sicherheitstechnik stehen, ohne oder mit einer Handwerksrolleneintragung ausgeübt werden dürfen.

Handwerksrecht
Tiefbauarbeiten

Die Berufsbilder des industriellen Tiefbaus, des zulassungspflichtigen handwerklichen Straßenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus überschneiden sich in vielen Bereichen, u. a. dort, wo es um die Schaffung von Entwässerungskanälen sowie das Anlegen von Wegen und (Park-)Plätzen geht.