Mustervertrag über die Gründung von BGB-Gesellschaften
Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Sie eignet sich für einen auf Dauer angelegten Geschäftsbetrieb kleingewerblicher Unternehmen durch mehrere Personen oder für die dauerhafte Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer auf einem Teilgebiet, zum Beispiel Werbung. Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist nach neuerer Rechtsprechung rechtsfähig und parteifähig.