Musterprotokolle zur Gründung von GmbH und UG mit einem oder mehreren Gesellschaftern
Bei den Musterprotokollen handelt es sich um die Paragraf 2 Absatz 1a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) beigefügten Anhänge für die vereinfachte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beziehungsweise Unternehmergesellschaft (UG) mit bis zu drei Gesellschaftern und höchstens einem Geschäftsführer. Diese Gründung ist bei Verwendung des Musterprotokolls kostengünstiger und einfacher als ein vom Notar individuell erstellter Vertrag. Das Protokoll muss notariell beurkundet werden und darf keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften enthalten.