Betroffenenrechte
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt spürbar die Rechte der betroffenen Personen, also derjenigen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die DSGVO enthält umfangreiche Informationspflichten bei der Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrechte sowie das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein.