Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun alles beachten muss und welche Rechte und Pflichten nun bestehen. Diese IHK-Information soll einen kurzen Überblick geben. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall ist sicherlich immer sinnvoll.
Beruf und Familie
Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Mit dem Pflegezeitgesetz will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Neben der Pflegezeit bis zu sechs Monaten ist auch die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage geregelt. Ergänzt werden die Regelungen durch das Familienpflegezeitgesetz, das die Reduzierung der Arbeitszeit um bis zu zwei Jahre ermöglicht.
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Rainer Lotis
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen:
Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht