Ein gesetzlicher Anspruch

Befristete Teilzeit – Brückenteilzeit

Es besteht auch besteht die Möglichkeit, die vertragliche Arbeitszeit lediglich zeitlich begrenzt zu reduzieren. Nach dem Ende dieser sogenannten Brückenteilzeit gilt automatisch wieder die vorherige Arbeitszeit. Voraussetzungen und Verfahren für die befristete Teilzeit sind – abgesehen von den nachfolgend dargestellten Besonderheiten - dem Anspruch auf dauerhafte Teilzeit nachgebildet.
Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten.
  • Im Unternehmen gibt es in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer.
    Auch hier handelt es sich um eine Kopfzahl, so dass jeder Teilzeitarbeitnehmer als „ein Arbeitnehmer“ zählt.
  • Der Arbeitnehmer beantragt eine Verringerung der Arbeitszeit für einen von ihm im Voraus bestimmten Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren.
  • Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe
    Die denkbaren betrieblichen Gründe für die Ablehnung einer Brückenteilzeit entsprechen grundsätzlich denen für die Ablehnung einer dauerhaften Teilzeit. Insbesondere kann einer Brückenteilzeit die Unmöglichkeit entgegenstehen, für den Zeitraum der Teilzeit eine Ersatzkraft zu finden.
  • Für die Brückenteilzeit ist ein besonderer Ablehnungsgrund vorgesehen, wenn in Unternehmen mit mehr als 45 aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmer die in Paragraf 9a Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz bestimmten Quoten von Arbeitnehmern mit reduzierter Arbeitszeit aufgrund der Regelungen zur Brückenteilzeit reduziert haben.
Für die Erfüllung dieser Quote werden ausschließlich solche Teilzeitarbeitnehmer gezählt, die erfolgreich Brückenteilzeit verlangt haben. Nicht gezählt werden somit etwa Arbeitnehmer, die bereits von Anfang an als Teilzeitkräfte eingestellt wurden, oder Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit dauerhaft reduziert haben, sowie Mitarbeiter, die aufgrund anderer Vorschriften (zum Beispiel Elternzeit) in Teilzeit tätig sind.
Stand: April 2025