Nr. 7769
Wechsel des Inhabers

Unternehmensnachfolge und mehr

Personalwechsel

Gleich, ob Übernahme oder Unternehmensverkauf, Ausgründung oder Outsourcing – rechtlich handelt es sich in aller Regel um einen Betriebsübergang, der unter Paragraf 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fällt.

Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht