Unternehmensnachfolge - Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang
Gleich, ob Übernahme oder Unternehmensverkauf, Ausgründung oder Outsourcing – rechtlich handelt es sich in aller Regel um einen Betriebsübergang, der unter Paragraf 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fällt.
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Rainer Lotis
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen:
Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht