Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vom Bundesrat in der vom Bundestag beschlossenen Fassung angenommen worden und tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Da es für die arbeitsrechtlichen Benachteilungsverbote keine Übergangsfristen gibt, drohen Schadensersatzklagen sowie Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen.