Nr. 10143
Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Gefahrgutbeauftragte

Brancheninformation Gefahrgut

Für die Aufnahme der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter müssen Sie im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Folgendes müssen Sie dabei beachten.

Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Hier sind alle wichtigen Hinweise zur Prüfung, wie Prüfungstermine, Prüfungsdauer, Wiederholungsprüfung, Hilfsmittel, Rücktritt zusammengefasst.

Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Gefahrgutbeauftragtenschulungen werden nur von Veranstaltern durchgeführt,, die von der IHK anerkannt und zugelassen sind.

Catrin Geier
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Verkehr, Mobilität, Logistik