Ausbildung und Prüfung

Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen im Beruf Kaufmann/Kauffrau für IT-System-Management finden Sie hier zusammengestellt.

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere gewerblich-technischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 140 KB).
Fragen zu den Prüfungen beantwortet gerne Andrea Muther.

Hinweise zur Ausbildung

Alle Informationen zum Beruf einschließlich der Ausbildungsverordnung, der sachlich-zeitlichen Gliederung und der Rahmenlehrpläne finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung).
Der erste Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer, die in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr durchgeführt wird. Sie geht mit zwanzig Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Der zweite Teil wird am Ende der Ausbildungszeit durchgeführt und besteht aus drei schriftlichen Prüfungsbereichen, die mit jeweils zehn Prozent zum Gesamtergebnis beitragen, und einer betrieblichen Projektarbeit, die 50 Prozent des Gesamtergebnisses ausmacht.
Eine Übersicht über die Prüfungszeiträume finden Sie hier.

Schriftliche Prüfungsbereiche

Die genauen Termine der schriftlichen Prüfungsbereiche für die nächsten Prüfungen stellt die für die Aufgabenerstellung verantwortliche Zentralstelle für Prüfungsaufgaben (ZPA) hier bereit.

Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit ist der wichtigste Bestandteil des zweiten Teils der Abschlussprüfung. Sie geht mit 50 Prozent in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Der Prüfungsbereich heißt “Abwicklung eines Kundenauftrags” und besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird im Ausbildungsbetrieb in höchstens 40 Stunden eine betriebliche Projektarbeit durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Vor der Durchführung muss dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorgelegt werden, dies geschieht über das Azubi-Infocenter. Die Dokumentation muss grundsätzlich spätestens am Tag der schriftlichen Prüfung ebenfalls im Azubi-Infocenter eingereicht werden.
Der zweite Teil der Projektarbeit besteht aus einer Präsentation der Projektarbeit vor dem Prüfungsausschuss und einem anschließenden Fachgespräch. Beides dauert etwa 15 Minuten. Der Termin für diesen Prüfungsteil liegt bei einer Sommerprüfung immer im Zeitraum von fünf Wochen vor den hessischen Sommerferien, bei einer Winterprüfung im Januar, der auf den schriftlichen Prüfungstermin folgt.
Weitere Informationen zur Projektarbeit haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens “ausreichend”
3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eventuell eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durchgeführt werden, damit sie erfüllt werden.