Hinweise zum betrieblichen Auftrag in den Elektroberufen
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen ist in der Abschlussprüfung ein Arbeitsauftrag zu bearbeiten. Wenn der Arbeitsauftrag in Form eines betrieblichen Auftrags durchgeführt wird, muss er mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert und darüber in höchstens 30 Minuten ein Fachgespräch geführt werden.