Unionszollkodex
Zollrecht der Europäischen Union
Der Unionszollkodex ist seit dem 1. Mai 2016 vollständig anwendbar. Zu den Durchführungsbestimmungen gehören die Delegierte Verordnung, die Durchführungsverordnung und der Übergangsrechtsakt.
Übersicht
Der Zollkodex der Union (UZK) ist am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten. Seit dem 1. Mai 2016 ist der UZK auch in der Praxis vollständig anwendbar. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen wie die Delegierte Verordnung und die Durchführungsverordnung gelten ebenfalls seit dem 1. Mai 2016. Bis die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse abgeschlossen sein wird, regelt ein Übergangsrechtsakt das in der Übergangsphase anzuwendende Recht.
Das aktuelle Zollrecht umfasst also die folgenden Verordnungen:
- Unionszollkodex (UZK): Verordnung (EU) Nummer 952/2013
- Delegierte Verordnung (DA): Verordnung (EU) 2015/2446
- Durchführungsverordnung (IA): Verordnung (EU) 2015/2447
- Übergangsrechtsakt (TDA): Verordnung (EU) 2016/341
Auf ihrer Website gibt die EU-Kommission einen Überblick über das EU-Zollrecht und stellt Gesetzestexte, Orientierungshilfen, ein E-Learning-Tool, Fragen und Antworten sowie aktuelle Nachrichten bereit.
EU-Zollreform
Die Europäische Union plant eine grundlegende Neugestaltung des Zollwesens. Mit der EU-Zollreform verfolgt die EU das Ziel, ein zentralisiertes und vollständig digitalisiertes Zollsystem zu schaffen, das auch den modernen Anforderungen des globalen Handels gerecht wird.
Eine Europäische Zollbehörde (EU Customs Authority) soll künftig die Koordination im Zollwesen stärken ud stellt ein zentrales Element der Zollreform dar. Sie wird insbesondere das Risikomanagement auf EU-Ebene unterstützen, die Krisenkoordination übernehmen und den Betrieb des neuen EU-Zolldaten-Hubs sicherstellen. Die Zollbehörde soll damit als Steuerungsinstanz agieren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen.
Ein weiteres zentrales Elemente der Reform ist die Einrichtung eines EU-Zolldatenzentrums (EU-Zolldaten-Hub). Hier sollen künftig alle relevanten Daten zentral gesammelt, analysiert und verwaltet werden. Dieses Datenzentrum bildet das Herzstück der neuen digitalen Zollarchitektur und soll sowohl den Zollbehörden als auch der Wirtschaft verlässliche und aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus sieht die EU-Zollreform die Einführung des Trust & Check Trader vor. Hierbei handelt es sich um eine Weiterentwicklung des bisherigen AEO-Status. Trust & Check Trader und AEO sollen nebeneinander bestehen bleiben. Unternehmen müssen sich jedoch für einen Status entscheiden. Die Vorteile des Trust & Check Tarders sind weitreichender, gehen jedoch mit hohen Anforderungen an die Unternehmen einher. Diese müssen einen hohen Digitalisierungsgrad nachweisen und den Zollbehörden Echtzeit-Zugriff auf ihre IT-Systeme gewähren.
Stand: Juli 2026