Zollrecht der Europäischen Union
Der Unionszollkodex ist seit dem 1. Mai 2016 vollständig anwendbar. Zu den Durchführungsbestimmungen gehören die Delegierte Verordnung, die Durchführungsverordnung und der Übergangsrechtsakt.
Übersicht
Der Zollkodex der Union (UZK) ist am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten. Seit dem 1. Mai 2016 ist der UZK auch in der Praxis vollständig anwendbar. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen wie die Delegierte Verordnung und die Durchführungsverordnung gelten ebenfalls seit dem 1. Mai 2016. Bis die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse abgeschlossen sein wird, regelt ein Übergangsrechtsakt das in der Übergangsphase anzuwendende Recht.
Das aktuelle Zollrecht umfasst also die folgenden Verordnungen:
- Unionszollkodex (UZK): Verordnung (EU) Nummer 952/2013
- Delegierte Verordnung (DA): Verordnung (EU) 2015/2446
- Durchführungsverordnung (IA): Verordnung (EU) 2015/2447
- Übergangsrechtsakt (TDA): Verordnung (EU) 2016/341
Auf ihrer Website gibt die EU-Kommission einen Überblick über das EU-Zollrecht und stellt Gesetzestexte, Orientierungshilfen, ein E-Learning-Tool, Fragen und Antworten sowie aktuelle Nachrichten bereit.
Stand: Juni 2025