Warenverzeichnis im Außenhandel

Zolltarifnummern beim Import und Export

Wie hoch sind die Zollabgaben einer Ware beim Import? Wie lauten die entsprechenden Listenregeln zur Ermittlung des präferenziellen Ursprungs eines Produktes? Diese und viele weitere Informationen lassen sich über die Zoll- oder Warentarifnummer ermitteln. Aus diesem Grund ist die korrekte Eintarifierung der eigenen Produkte nicht zu vernachlässigen.

Bedeutung

Zolltarifnummern sind das zentrale Ordnungsmerkmal im internationalen Warenverkehr. Alle Waren können in das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik eingereiht werden und erhalten so eine entsprechende Zolltarifnummer. Anhand dieser Warentarifnummer werden unter anderem die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Präferenzregeln oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Zolldokumente hängen von dieser Nummer ab. Warenspezifische Codierungen, die in elektronischen Zollanmeldungen anzugeben sind (zum Beispiel "Y901"), lassen sich unter Angabe der Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif recherchieren. Der EU-Zolltarif selbst ändert sich immer zum Jahreswechsel, die jeweilige Verordnung wird immer am 31. Oktober des Vorjahres veröffentlicht.

Jährliche Änderung

Zum 1. Januar eines jeden Jahres ändern sich die Warentarifnummern. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gibt sowohl das neue Warenverzeichnis als auch eine Gegenüberstellung der Änderungen zum Jahreswechsel im Internet bekannt. Bitte beachten Sie, dass das Zollsystem ATLAS ungültige Warennummern erkennt und nicht verarbeiten kann.

Aufbau der Warennummer

Für die Warennummer gibt es, je nach Anwendung, unterschiedliche Begriffe. Je nach Vorgang sind entweder die elfstellige Codenummer oder die achtstellige Warennummer (Kombinierte Nomenklatur) anzugeben:
  • Einfuhr in die EU: elfstellige Warennummer
  • Ausfuhr aus der EU: achtstellige Warennummer
  • Intrastat: achtstellige Warennummer
Übersicht über die förmliche Gliederung der elfstelligen Codenummer
Beispiel (aus www.zoll.de): lebende Wildpferde
Codenummer Förmliche Gliederung
01
Kapitel - Harmonisiertes System
0101
Position - Harmonisiertes System
0101 90
Unterposition - Harmonisiertes System
0101 9019
Unterposition - Kombinierte Nomenklatur
0101 9019 00
Unterposition - TARIC
0101 9019 00 9
Codenummer - Elektronischer Zolltarif

Grundlagen der Einreihung

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern (Fachsprache: Einreihung) ist eine anspruchsvolle und schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren ermöglichen muss, die neu erfunden werden. Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich am Anfang des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Die sogenannten Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Warenverzeichnisses führen in vielen Fällen zu einer klaren Einreihung. Dort finden sich Regelungen zu:
  • unvollständigen Waren
  • Mischungen
  • Verpackungen
  • Zweifelsfällen, wenn mehrere Warennummern infrage kommen:
    • Verwendungszweck vor Material (Zweck vor Stoff)
    • genauere Beschreibung vor allgemeiner Beschreibung
    • größere Warennummer vor kleinerer
Ein ergänzendes Hilfsmittel zur Einreihung sind die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der EU-Kommission. Die Erläuterungen werden als wichtiges Hilfsmittel zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen angesehen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein. Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur finden ihre Rechtsgrundlage in der Verordnung (EWG) Nummer 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. Oktober 2021 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1832.

Zuständige Zollbehörden

Trotz dieser Hilfsmittel gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen, welche Warennummer anzuwenden ist. Es ist auch denkbar, dass dieselbe Ware bei unterschiedlichen Zollstellen unterschiedlich eingereiht wird. Für ein Unternehmen ist dies problematisch, da Änderungen weitreichende Konsequenzen, beispielsweise im Zollsatz oder bei den erforderlichen Dokumenten haben. Es gibt folgende Klärungsmöglichkeiten:
  1. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb eines Hauptzollamtsbezirks: Klärung durch das zuständige Hauptzollamt. Dies geschieht in der Regel pragmatisch "hinter den Kulissen".
  2. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb Deutschlands: Klärung durch die Zentrale Auskunft Zoll in Dresden. Eine solche Auskunft ist zwar nicht rechtsverbindlich, sollte aber in der Regel für eine einheitliche Handhabung ausreichen.
  3. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Europäischen Union bzw. Wunsch nach verbindlicher Auskunft: hierzu gibt es das Instrument der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Diese wird vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie ist grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet die Verwaltung EU-weit. Die Einzelheiten zum Verfahren finden Sie in der Linkliste.
Tipp: Bereits erteilte vZTA können in der Datenbank Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte (EVZTA) recherchiert werden, zugänglich über die Linkliste.

Das Harmonisierte System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren ist eine sechsstellige, weltweit gültige Nomenklatur, welche durch die Weltzollorganisation (WZO) verwaltet wird. Diese stellt die Basis für die achtstellige Warennummer der Europäischen Union dar. Änderungen des Harmonisierten Systems betreffen alle Bereiche der Wareneinfuhr und der Warenausfuhr, wie zum Beispiel:
  • die Anmeldung der zutreffenden Codenummer
  • die Ermittlung des anzuwendenden Abgabensatzes
  • die Einkaufs- und / oder Verkaufspreiskalkulation
  • die Wahrnehmung der Pflichten eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
  • die Ausstellung oder Anerkennung von Präferenznachweisen oder
  • die Außenhandelsstatistik und die Intrastat.
Derzeit sind 155 Staaten Vertragsparteien des Harmonisierten Systems. Insgesamt wird das System von mehr als 200 Staaten bzw. Wirtschaftsunionen angewendet.
Stand: März 2024