Katar erkennt elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ) an

Bereits seit längerem setzt sich der DIHK gemeinsam mit dem Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Katar (AHK) für eine flächendeckende Anerkennung elektronischer Ursprungszeugnisse durch Katar ein. Beispielsweise wurde das Thema regelmäßig mit dem katarischen Botschafter in Berlin, im Rahmen der Deutsch-Katarischen Gemischten Wirtschaftskommission sowie mit der Zollbehörde Katars in Doha erörtert.
Seit April 2022 werden elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen von den katarischen Zollbehörden flächendeckend anerkannt. Voraussetzung ist, dass die elektronisch erstellten Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen über einen auf dem Dokument aufgebrachten Link verifizierbar sind.
Stand: Juni 2025