Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)

Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden, Banken und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.
Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente werden nach der Bewilligung digital in der eUZ-Anwendung als PDF-Datei heruntergeladen. Es ist kein Ausdruck mehr notwendig. Aber es ist auch weiterhin möglich, die bewilligten Dokumente über den Druck- und Signaturclient zu drucken.

In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterlag daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.

1. Wie funktioniert das Digitale Ursprungszeugnis?

Das dUZ wird nicht nur digital vom Unternehmen beantragt und bei der IHK digital bearbeitet, sondern auch digital dem in- und ausländischen Zoll bzw. Empfänger zur Verfügung gestellt. Mit dem dUZ steht Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung – rechtsverbindlich und international verifizierbar.
Vorteile für Unternehmen:
  • Kein Medienbruch: keine Papierformulare, kein Ausdruck
  • Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen oder Botengängen
  • Direkte Online-Prüfung durch Behörden und Handelspartner weltweit
  • Mehr Transparenz und Sicherheit durch digitale Signatur und eindeutige Verifizierung
  • Schnellere Bearbeitungszeiten
  • Höhere Flexibilität in der Abwicklung der Aufträge
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Außenhandelsdokumenten werden elektronisch über die Internetanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ beantragt. Die Dokumente werden nach Bewilligung durch die IHK einfach direkt im Unternehmen mit IHK-Stempel und Unterschrift ausgedruckt oder heruntergeladen. Die Inhalte des Ursprungszeugnisses werden direkt in der Webanwendung eingegeben oder über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem geladen. Ursprungsnachweise oder Anhänge können hochgeladen werden. Der Antrag wird von den Antragsstellenden via passwortgesteuerten Berechtigungsverfahren (Nutzererkennung) digital signiert und an die IHK gesendet. Die elektronische Signatur ist gültig wie eine handschriftliche Unterschrift, zum Beispiel unter einem Vertrag.
Hinweis: Dokumente für das Bundesverwaltungsamt können wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften nicht über das Onlineverfahren bescheinigt werden.
In Ausnahmefällen können Dokumente persönlich im Zeitraum zwischen 8 und 12 Uhr oder per Post in Papierform eingereicht werden.

2. So registrieren Sie sich in der Webanwendung

Wichtig! Bitte registrieren Sie sich NICHT selbst in der Anwendung.
In wenigen Schritten können Sie das eUZ nutzen:
  • Über das Online-Formular benennen Sie einen UZ-Admin sowie max. einen Stellvertreter.
  • Der UZ-Admin ist unser erster Ansprechpartner und verwaltet die Nutzer für das Unternehmen.
  • Der UZ-Admin erhält nach Registrierung eine E-Mail mit dem Link zum Registrierungsportal sowie seinem Freischaltcode. Damit kann der Registrierungsprozess abgeschlossen werden.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sofort in der eUZ-Anwendung arbeiten.

3. Technische Voraussetzungen

Für eine reibungslose Nutzung des dUZ stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen der unten benannten Browser (neuste Version) nutzen und folgende URLs freigeschaltet sind, das heißt nicht durch die Firewall blockiert werden:
Unterstützte Browser: Google Chrome / Mozilla Firefox / Microsoft Edge
Freigeschaltete URL Zugriffe:
  • https://euzv2.gfi.ihk.de/*
  • https://openid.gfi.ihk.de/*
  • http://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*
Weitere Anforderungen sind unter diesem Link zusammengefasst: Technische Voraussetzungen eUZ

4. Anleitungen für den Anwender

Auf der Homepage der IHK-GfI finden Sie alle Informationen und Anleitungen, die Sie zum Einstieg und zur Abwicklung über die Webanwendung benötigen.

5. Ausfüllanleitung zum Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis wird in einer Amtssprache der Europäischen Union oder nach den Gepflogenheiten und Erfordernissen des Handels in einer anderen Sprache ausgefüllt. Ein Ursprungszeugnis darf weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen.

Feld 1:

Als Name des Absenders muss angegeben sein:
  • im Handelsregister eingetragene Firmen: Firma gemäß Handelsregister;
  • nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende: Vor- und Zuname;
  • Nichtgewerbetreibende: Vor- und Zuname der natürlichen Person oder satzungsgemäße Bezeichnung der juristischen Person.
Außerdem muss die vollständige Anschrift angegeben sein. Dies kann auch eine Postfachanschrift sein. Der Absender muss in der Europäischen Union ansässig sein.

Feld 2:

Hier ist die Adresse des Warenempfängers einzutragen. Dieses Feld ist grundsätzlich auszufüllen. Statt einem namentlich bezeichneten Empfänger ist auch die Angabe "on Order" möglich, in diesem Fall muss jedoch mindestens noch das Bestimmungsland angegeben werden.

Feld 3:

Hier wird das Herstellungsland der Ware eingetragen. Dabei ist auf die korrekte Bezeichnung zu achten. Ist das Ursprungsland ein EU-Mitgliedsstaat, so ist das Land mit dem Zusatz "(Europäische Union)" einzutragen. Akzeptiert das Empfangsland nur "Europäische Union" als Ursprungsangabe, kann auch dies verwendet werden.
Keine Ursprungsbegriffe sind BRD (Bundesrepublik Deutschland), Western Europe oder Hessen, auch dann nicht, wenn dies im Akkreditiv ausdrücklich gefordert ist.
Bei mehreren Ursprungsländern, kann aus Gründen des Platzmangels ein Verweis auf Feld 6 erfolgen, in dem die Ursprungsländer aufgeführt werden.

Feld 4:

Wir empfehlen, auf die Beförderungsart (beispielsweise LKW, Schiff, Luftfracht, Bahn, Post) hinzuweisen. Bei einigen Ländern muss sogar der Name des Schiffes beziehungsweise die Flugnummer angegeben werden.

Feld 5:

Mögliche Angaben sind die Nummer des Akkreditivs, die Rechnungsnummer oder die Nummer der Importlizenz. Im Falle eines Dreiecksgeschäftes wird hier die Adresse des Rechnungsempfängers eingetragen.

Feld 6:

Aufzuführen sind
  • Anzahl und Art der Packstücke, wie "1 Karton" beziehungsweise "lose" oder "unverpackt"
  • Auflistung der Produkte unter Verwendung einer fortlaufenden Positionsnummer. Die Warenbeschreibung ist allgemein verständlich vorzunehmen. Phantasiebezeichungen und Markennamen dürfen nur zusätzlich angegeben werden (zum Beispiel Papiertaschentuch "Tempo").
  • Angabe und Zuordnung der Ursprungsländer, wenn in Feld 3 darauf verwiesen wurde
  • bei umfangreichen Warensendungen kann ein Sammelbegriff mit Bezug auf einen Anhang verwendet werden, zum Beispiel "Ersatzteile gemäß Handelsrechnung Nr...". Der Anhang muss eine genaue Warenbeschreibung enthalten.
Weitere Beschreibungen, wie die "Description of goods" oder die Angabe der Zolltarifnummer, sind nicht erlaubt und dürfen nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses genannt werden.

Feld 7:

Dieses Feld ist stets auszufüllen. Die Mengenangaben können je nach Warenart in Kilogramm (Brutto- und/oder Nettogewicht), Liter, Stück, Meter oder Tonne erfolgen. Bei verpackter Ware wird empfohlen, das Brutto- und Nettogewicht der Sendung anzugeben. Auch dann, wenn die Menge schon durch eine andere Maßeinheit bestimmt ist.

Feld 8:

Hier erklärt der Antragsteller, ob die Ware "im eigenen Betrieb" oder "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurde. Ist nur ein Teil der Ware "im eigenen Betrieb" gefertigt, dann hat der Antrag im Detail zu enthalten, welches Teil wo hergestellt wurde. Als "im eigenen Betrieb" gilt nur die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung. Falls "in einem anderen Betrieb" angekreuzt wird, sind der IHK immer entsprechende Ursprungsnachweise vorzulegen. Der Antrag bedarf der rechtsverbindlichen Unterschrift.

Feld 9:

Dieses Feld ist nicht auszufüllen. Der Antragsteller sollte stets mit dem Absender identisch sein. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der IHK möglich.

Rückseite des Ursprungszeugnisses:

Eigenerklärungen eines Unternehmens oder sonstige Erklärungen (gemäß Konsulats- und Mustervorschriften) dürfen nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses abgegeben werden. Diese müssen vom Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden. Boykotterklärungen sind gänzlich verboten, auch wenn sie im Akkreditiv verlangt werden.
Der Unterzeichner des Antrages erklärt, dass ihm folgendes bekannt ist:
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden oder wer schuldhaft falsche Ursprungszeugnisse gebraucht, kann sich einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung aussetzen. Für alle Schäden, die aus vorsätzlich oder fahrlässig gemachten, unrichtigen Angaben entstehen, haftet es gegenenfalls auch bürgerlich-rechtlich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Mitwirken der IHK sind Urkundenfälschungen.

6. Verifizierungsportal

Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind im Ausland anerkannt.
Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist.
Alle von der IHK Darmstadt elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk:
ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
Jeder, dem das Ursprungszeugnis vorliegt, hat die Möglichkeit, dieses auf einfache Weise über das Internet verifizieren zu lassen. Der entsprechende Link und der QR-Code findet sich auf dem Ursprungszeugnis. Es genügt das Scannen des QR-Codes oder die Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten Verification Codes.
Sollten weitere Zweifel an der Korrektheit des Inhalts des Ursprungszeugnisses bestehen, können diese in einem zweiten Schritt entweder per Email oder auf dem Postwege an die ausstellende IHK weitergeleitet werden. Auch hier unterstützt das Verifikationsportal.