Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)
Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht deutschen Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden, Banken und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.
Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente werden nach der Bewilligung digital in der eUZ-Anwendung als PDF-Datei heruntergeladen. Es ist kein Ausdruck mehr notwendig. Aber es ist auch weiterhin möglich, die bewilligten Dokumente über den Druck- und Signaturclient zu drucken.
In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterlag daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.
In Deutschland gelten Ursprungszeugnisse als öffentliche Urkunden. Ihre Digitalisierung unterlag daher strengen rechtlichen Anforderungen. Mit dem dUZ wird nun erstmals eine solche Urkunde vollständig digital ausgestellt – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Jedes digitale Ursprungszeugnis ist mit einer eindeutigen Seriennummer und einem Verifizierungscode ausgestattet. Behörden, Banken oder Handelspartner im In- und Ausland können die Echtheit online überprüfen. Zudem erfüllt das Format die Vorgaben der überarbeiteten Kyoto-Konvention der Weltzollorganisation (WCO), einem globalen Standard für Zollverfahren und Handelsdokumente.
1. Wie funktioniert das Digitale Ursprungszeugnis?
Das dUZ wird nicht nur digital vom Unternehmen beantragt und bei der IHK digital bearbeitet, sondern auch digital dem in- und ausländischen Zoll bzw. Empfänger zur Verfügung gestellt. Mit dem dUZ steht Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung – rechtsverbindlich und international verifizierbar.
Vorteile für Unternehmen:
- Kein Medienbruch: keine Papierformulare, kein Ausdruck
- Zeit- und Kostenersparnis durch Wegfall von Postwegen oder Botengängen
- Direkte Online-Prüfung durch Behörden und Handelspartner weltweit
- Mehr Transparenz und Sicherheit durch digitale Signatur und eindeutige Verifizierung
- Schnellere Bearbeitungszeiten
- Höhere Flexibilität in der Abwicklung der Aufträge
Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Außenhandelsdokumenten werden elektronisch über die Internetanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ beantragt. Die Dokumente werden nach Bewilligung durch die IHK einfach direkt im Unternehmen mit IHK-Stempel und Unterschrift ausgedruckt oder heruntergeladen. Die Inhalte des Ursprungszeugnisses werden direkt in der Webanwendung eingegeben oder über eine Schnittstelle aus dem Warenwirtschaftssystem geladen. Ursprungsnachweise oder Anhänge können hochgeladen werden. Der Antrag wird von den Antragsstellenden via passwortgesteuerten Berechtigungsverfahren (Nutzererkennung) digital signiert und an die IHK gesendet. Die elektronische Signatur ist gültig wie eine handschriftliche Unterschrift, zum Beispiel unter einem Vertrag.
Hinweis: Dokumente für das Bundesverwaltungsamt können wegen urkundenrechtlicher nationaler Vorschriften nicht über das Onlineverfahren bescheinigt werden.
In Ausnahmefällen können Dokumente persönlich im Zeitraum zwischen 8 und 12 Uhr oder per Post in Papierform eingereicht werden.
2. So registrieren Sie sich in der Webanwendung
Wichtig! Bitte registrieren Sie sich NICHT selbst in der Anwendung.
In wenigen Schritten können Sie das eUZ nutzen:
- Über das Online-Formular benennen Sie einen UZ-Admin sowie max. einen Stellvertreter.
- Der UZ-Admin ist unser erster Ansprechpartner und verwaltet die Nutzer für das Unternehmen.
- Der UZ-Admin erhält nach Registrierung eine E-Mail mit dem Link zum Registrierungsportal sowie seinem Freischaltcode. Damit kann der Registrierungsprozess abgeschlossen werden.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sofort in der eUZ-Anwendung arbeiten.
3. Technische Voraussetzungen
Für eine reibungslose Nutzung des dUZ stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen der unten benannten Browser (neuste Version) nutzen und folgende URLs freigeschaltet sind, das heißt nicht durch die Firewall blockiert werden:
Unterstützte Browser: Google Chrome / Mozilla Firefox / Microsoft Edge
Freigeschaltete URL Zugriffe:
- https://euzv2.gfi.ihk.de/*
- https://openid.gfi.ihk.de/*
- http://sigcl.prod.gfi.ihk.de/*
Weitere Anforderungen sind unter diesem Link zusammengefasst: Technische Voraussetzungen eUZ
4. Anleitungen für den Anwender
Auf der Homepage der IHK-GfI finden Sie alle Informationen und Anleitungen, die Sie zum Einstieg und zur Abwicklung über die Webanwendung benötigen.
5. Ausfüllanleitung zum Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis wird in einer Amtssprache der Europäischen Union oder nach den Gepflogenheiten und Erfordernissen des Handels in einer anderen Sprache ausgefüllt. Ein Ursprungszeugnis darf weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen.
Die Felder im Detail
Der Unterzeichner des Antrages erklärt, dass ihm folgendes bekannt ist:
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden oder wer schuldhaft falsche Ursprungszeugnisse gebraucht, kann sich einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung aussetzen. Für alle Schäden, die aus vorsätzlich oder fahrlässig gemachten, unrichtigen Angaben entstehen, haftet es gegenenfalls auch bürgerlich-rechtlich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Mitwirken der IHK sind Urkundenfälschungen.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Wer schuldhaft bewirkt, dass unrichtige Angaben in einem Ursprungszeugnis bescheinigt werden oder wer schuldhaft falsche Ursprungszeugnisse gebraucht, kann sich einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung aussetzen. Für alle Schäden, die aus vorsätzlich oder fahrlässig gemachten, unrichtigen Angaben entstehen, haftet es gegenenfalls auch bürgerlich-rechtlich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen ohne Mitwirken der IHK sind Urkundenfälschungen.
6. Verifizierungsportal
Elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind im Ausland anerkannt.
Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist.
Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist.
Alle von der IHK Darmstadt elektronisch ausgestellten Ursprungszeugnisse tragen zusätzlich den Vermerk:
ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
Jeder, dem das Ursprungszeugnis vorliegt, hat die Möglichkeit, dieses auf einfache Weise über das Internet verifizieren zu lassen. Der entsprechende Link und der QR-Code findet sich auf dem Ursprungszeugnis. Es genügt das Scannen des QR-Codes oder die Eingabe der Nummer des Ursprungszeugnisses und des angezeigten Verification Codes.
Sollten weitere Zweifel an der Korrektheit des Inhalts des Ursprungszeugnisses bestehen, können diese in einem zweiten Schritt entweder per Email oder auf dem Postwege an die ausstellende IHK weitergeleitet werden. Auch hier unterstützt das Verifikationsportal.