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Felder 7 & 8

Feld 7:

Dieses Feld ist stets auszufüllen. Die Mengenangaben können je nach Warenart in Kilogramm (Brutto- und/oder Nettogewicht), Liter, Stück, Meter oder Tonne erfolgen. Bei verpackter Ware wird empfohlen, das Brutto- und Nettogewicht der Sendung anzugeben. Auch dann, wenn die Menge schon durch eine andere Maßeinheit bestimmt ist.

Feld 8:

Hier erklärt der Antragsteller, ob die Ware "im eigenen Betrieb" oder "in einem anderen Betrieb" hergestellt wurde. Ist nur ein Teil der Ware "im eigenen Betrieb" gefertigt, dann hat der Antrag im Detail zu enthalten, welches Teil wo hergestellt wurde. Als "im eigenen Betrieb" gilt nur die ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitung. Falls "in einem anderen Betrieb" angekreuzt wird, sind der IHK immer entsprechende Ursprungsnachweise vorzulegen. Der Antrag bedarf der rechtsverbindlichen Unterschrift.