Schritte zum Carnet

Warenliste

Die Warenliste muss auf allen Rückseiten der Einlegeblätter und der Antragsrückseite identisch sein, klar leserlich und folgende Angaben enthalten:
Spalte 1 – Laufende Nummer
Jede Ware ist mit einer laufenden Nummer zu versehen. Für Waren, die aus mehreren Einzelteilen bestehen, die nicht einzeln einsatzfähig sind, genügt eine laufende Nummer.
Spalte 2 - Warenbeschreibung
Die Waren müssen so bezeichnet werden, dass sie identifiziert werden können. Prüf-, Fabrikations-, Serien- oder Maschinennummern, Typenschilder und eindeutige Erkennungsmerkmale sind, falls vorhanden, anzugeben.
Spalte 3 - Anzahl
Hier ist die Stückzahl je Position und Sammelposition aufzuführen.
Spalte 4 – Gewichtsangabe
Hier werden Gewicht oder Menge, in der Regel in Kilogramm-Angabe eingetragen.
Spalte 5 – Warenwert
Hier ist der genaue Warenwert jeder laufenden Nummer in Euro anzugeben. Bitte beachten Sie: ist der Warenwert zu niedrig angesetzt, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen und die Ware unter Umständen konfiszieren! Als Warenwert ist der Zeitwert der Ware zu verstehen.
Spalte 6 – Ursprungsland
Hier ist das Länderkürzel des Ursprungslandes nach der ISO-Norm zu nennen.
Sollte die Rückseite nicht ausreichend Platz für Ihre Warenliste bieten, können Zusatzblätter verwendet werden. Diese erhalten Sie ebenfalls im Formularverkauf.