Schritte zum Carnet

Carnet-Vorderseite

Das Carnet-Formular darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Wir empfehlen folgende Angaben auf der Vorderseite:
Feld A – „Inhaber und Anschrift“
Angabe der vollständigen Anschrift des Unternehmens oder der Privatperson, für die das Carnet beantragt wird. Unternehmensbezeichnungen sind so einzutragen, wie im Handelsregister bzw. in der Gewerbeanmeldung genannt.
Feld  B – „Vertreten durch“
Hier sollte der Name der Person oder des Dienstleisters (Spedition) angegeben werden, die mit dem Carnet ins Ausland reist. Wir empfehlen die Angabe „gemäß Vollmacht / according to authority“. Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie von uns oder kann unter Downloads herunter geladen werden.
Feld C – „Beabsichtigte Verwendung der Waren“
Hier ist der Verwendungszweck der Waren einzutragen:
  • Berufsausrüstung | professional equipment,
  • Messe- und Ausstellungsgut | international -fair / exhibition,
  • Warenmuster | Commercial Samples.
Das grüne Deckblatt muss in der Zeile „Unterschrift des Inhabers“ rechtsverbindlich unterschrieben und, soweit vorhanden, mit Fimenstempel versehen werden. Diese Unterschrift muss bei der IHK hinterlegt sein.
Wir empfehlen, die Blöcke D, E und F auf den gelben und weißen Einlegeblättern erst unmittelbar vor Grenzübertritt auszufüllen. Hier unterschreibt der Reisende mit Angabe des Grenzortes und des Grenzübergangsdatums.