Drei Schritte zur Sorgfaltspflichtenerklärung

Sorgfaltspflicht als Kernverpflichtung der EUDR

Schritt 1 - Informationen:

Eine Informationssammlung muss erfolgen zu dem Rohstoff oder Erzeugnis (KN-Code), der jeweilige Menge, dem Lieferanten, dem Erzeugungsland, dem Nachweis der legalen Ernte und den geografischen Koordinaten der Grundstücke (Geolokalisierungskoordinaten).
Wichtig: Können die erforderlichen Informationen nicht eingeholt werden, muss davon abgesehen werden, das betreffende Produkt auf dem Markt in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder auszuführen.

Schritt 2 - Risikobewertung:

Die gesammelten Informationen müssen einer Risikobewertung unterzogen werden, um das Risiko, dass nicht konforme Erzeugnisse in die Lieferkette gelangen, zu überprüfen und zu bewerten, wobei die in Artikel 10 beschriebenen Kriterien zu berücksichtigen sind.

Schritt 3 - Risikominderung:

In einem dritten Schritt müssen angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Risikominderung getroffen werden.
Marktteilnehmer, die Rohstoffe ausschließlich aus Gebieten beziehen, die als risikoarm eingestuft werden, unterliegen vereinfachten Sorgfaltspflichten.
Zertifizierungssysteme können von Mitgliedern der Lieferkette zur Unterstützung ihrer Risikobewertung herangezogen werden, soweit die Zertifizierung die Informationen abdeckt, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung erforderlich sind.
Der Begriff "vernachlässigbares Risiko" bezieht sich auf das Risikoniveau, das für relevante Erzeugnisse gilt, wenn auf der Grundlage einer vollständigen Bewertung der erzeugnisspezifischen und allgemeinen Informationen und – soweit erforderlich – der Anwendung geeigneter Risikominderungsmaßnahmen kein Anlass zur Besorgnis besteht, dass diese Rohstoffe oder Erzeugnisse nicht mit Artikel 3 Buchstabe a oder b übereinstimmen.
Risikoermittlung durch Länder-Benchmarking
Ein von der Kommission betriebenes Benchmarking-System klassifiziert Länder oder Teile von Ländern in drei Kategorien (hohes, normales und geringes Risiko), je nachdem, wie hoch das Risiko ist, in diesen Ländern Rohstoffe zu produzieren, die nicht entwaldungsfrei sind.
Hierzu soll der von Kommission ein Informationssystem zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.