Landeswohlfahrtsverband Hessen

Hilfen für schwerbehinderte Existenzgründer*innen

Über die allgemeinen Programme und Hilfen hinaus gibt es für Schwerbehinderte weitere Möglichkeiten, gefördert zu werden. Das örtlich zuständige Integrationsamt kann schwerbehinderten Existenzgründer*innen beispielsweise Darlehen gewähren.
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
  • Das Unternehmenskonzept muss tragfähig sein. Hiezu ist ein Businessplan hilfreich.
  • Der Existenzgründer muss die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen, um erfolgreich selbständig tätig zu sein.
  • Der Lebensunterhalt sollte durch das Vorhaben auf Dauer im Wesentlichen bestritten werden können.
  • Gründende müssen belegen, dass sie sich anderweitig vergeblich darum bemüht haben, einen Kredit zu erhalten.
Erhalten Gründende hingegen einen Bankkredit, so können, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, Zinszuschüsse vom Integrationsamt gewährt werden.
Ähnlich wie schwerbehinderte Angestellte unterstützt werden, kann das Integrationsamt auch schwerbehinderten Existenzgründer*innen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützung gewähren. So können zum Beispiel technische Arbeitshilfen, KFZ-Hilfe, Kosten für eine Arbeitsassistenz oder ähnliches gewährt werden, wenn diese Hilfen aus behinderungsbedingten Gründen erforderlich sind und eine Teilhabe am Arbeitsleben ohne sie nicht möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.
Kontakt
Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen
Integrationsamt Darmstadt
Internet: www.integrationsamt-hessen.de
E-Mail: kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de
Telefon: 06151 801-0