Fachkundeprüfung

Handel mit Schusswaffen und Munition

Unter welchen Voraussetzungen Sie mit Schusswaffen und Munition handeln dürfen

Nach § 7 Abs.1 Nr. 2 des Waffengesetzes dürfen Sie den Handel mit oder den Vertrieb von Schusswaffen oder Munition nur ausüben, wenn Sie die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Zuständige Behörden sind in kreisfreien Städten der Magistrat, ansonsten die Landratsämter. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre Fachkunde nachweisen. Außerdem setzt sie die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung voraus.
Die Fachkunde braucht nicht nachzuweisen:
  • wer als Büchsenmacher die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.

Wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten können

Für die theoretische Vorbereitung können Sie bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg einen Fragenkatalog "Fachkunde für den Waffenhandel - Fragen und Antworten für die Prüfung", herausgegeben vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag, erwerben. Er dient als Mindestprüfumfang.
Weitere Literatur: "Die Waffensachkundeprüfung" (Fragen und Antworten) von Rolf Henning, BLV – Verlag
"Das Waffensachkundebuch" von Martini, Journalverlag Schwendt

Ablegung von Fachkundeprüfungen im Waffenhandel

Die Fachkundeprüfung kann erst durchgeführt werden, wenn der bei der Erlaubnisbehörde gestellte Antrag mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin von der Erlaubnisbehörde an die IHK Kassel-Marburg übermittelt wurde. Die IHK Kassel-Marburg hat für die Prüfungsteilnehmer aus dem Regierungsbezirk Darmstadt einen Prüfungsausschuss eingerichtet.
Die Prüfungsgebühr beträgt 307 Euro.
In der Prüfung werden ausreichende Kenntnisse verlangt über:
  • die waffenrechtlichen Vorschriften, insbesondere über den Handel mit Schusswaffen und Munition sowie über den Erwerb und das Führen von Schusswaffen;
  • Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist;
  • die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Die Prüfung kann auf Antrag auf bestimmt Waffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Der Bewerber hat nur Kenntnisse über solche Schusswaffen und Munition nachzuweisen, auf die sich die beantragte Waffenhandelserlaubnis bezieht.
Weitere Informationen sowie die konkreten Prüfungstermine entnehmen sie dem Merkblatt sowie der Homepage der IHK Kassel-Marburg.

Ihr Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg
Andreas Fischer
Team Prüfungen Sach- und Fachkunde
Telefon: 0561 99898-15 
E-Mail: fischer@kassel.ihk.de
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel
Bitte beachten Sie! Der Handel mit Waffen hat nichts mit dem "kleinen Waffenschein" für das Tragen und Benutzen von Waffen zu tun. Dafür sind die Waffenbehörden in den Landratsämtern bzw. Magistraten zuständig.