Verlag

Gewerberechtliche Aspekte

Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen dazu eine Anmeldung beim für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt. Sie müssen dort nicht nur den Beginn, sondern auch spätere wesentliche Veränderungen (beispielsweise bei Betriebsverlagerung, Änderung des Geschäftsgegenstands oder auch bei Betriebsaufgabe) anzeigen. Sie besondere Zulassung ist nicht erforderlich.

Wichtig zu wissen

ISBN für Bücher

Die "Internationale Standardbuchnummer" (ISBN) ist eine zehnstellige Zahlenkombination, die jedes Buch eindeutig identifiziert. Sie begleitet das Verlagsprodukt von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung von Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN wird bei der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH beantragt.

ISSN für Zeitschriften und Zeitungen

Die "International Standard Serial Number" (ISSN) ist das Pendant zur ISBN und sie dient der Identifikation von Zeitungen, Zeitschriften und Schriftenreihen, den sogenannte fortlaufenden Sammelwerken. Diese achtstellige Zahl kann bei der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt (Main) beantragt werden.

VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher

Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das "Verzeichnis lieferbarer Bücher" (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten sich mit der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH in Verbindung setzen, damit Ihre Publikationen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Das VLB ist das Standardnachschlagewerk für Bücher und wird als Buch, CD-ROM und im Internet herausgegeben.

Autorenvertrag

Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autor*innen einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt.

Titelschutz/Titelschutz-Anzeige

Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.
  • Sie können beispielsweise ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine so genannte Titelschutz-Anzeige ("Unter Hinweis auf Paragraf 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für ...") schalten.
  • Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Nationalbibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.

Pflichtexemplarrecht

Jede*r Verleger*in in der Bundesrepublik Deutschland (ob gewerblich oder nicht) ist verpflichtet, von den eigenen Veröffentlichungen zwei Pflichtexemplare kostenlos an die Deutsche Bibliothek abzuliefern. Das betrifft sowohl herkömmliche Veröffentlichung in Papierform als auch Mikroformen, Tonträger und physisch verbreitet elektronische Publikationen. Die Pflichtstückverordnung ist im Paragrafen 18 des Gesetzes über die Deutschen Nationalbibliothek geregelt.
Zusätzlich dazu wird im “Hessischen Gesetz über Freiheit und Rechte der Presse” die Pflichtabgabe des Landes Hessen geregelt. Ein Pflichtexemplar müssen hessische Verleger*innen an die Universitäts- und Landesbibliothek abliefern.

Buchhandlung gründen und übernehmen – Informationen und Verkaufsbörse

Auf der Webseite des Börsenvereins finden Sie viele Informationen zu den Themen Gründung, Nachfolge und Übergabe. Wer als Buchhändler*in die eigene Nachfolge plant oder sich für die Gründung oder Übernahme einer Buchhandlung interessiert, findet dort auch eine sogenannte Buchhandlungsbörse mit aktuellen Angeboten. Sie benötigen eine kostenfreie Gründungs- oder Nachfolgeberatung? Nutzen Sie unser Online-Tool zur Terminreservierung!

Gesetze

Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
  • Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Hessisches Bibliotheksgesetz (HessBiblG)
  • Hessisches Gesetz über Freiheit und Rechte der Presse (Hessisches Pressegesetz).

Literatur

  • Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
  • Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag