Bewachungsgewerbe
Für die selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34a Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Daneben gilt auch die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV).
Erlaubnis für Unternehmer
Folgende Kriterien müssen für die Erlaubnis erfüllt sein:
- Zuverlässigkeit der Antragstellenden
- geordnete Vermögensverhältnisse
- erfolgreich abgeschlossene Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) -statt der bisher 80-stündigen Unterrichtung
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Anforderungen siehe BewachV)
Zuständigkeit
In Hessen sind die Stadt- oder Kreisverwaltungen für die Erlaubnisverfahren zuständig. Erst nach erteilter Erlaubnis darf das Gewerbe angemeldet und ausgeübt werden.
Bestandsschutz
Gewerbetreibende, die am 1. Dezember 2016 bereits eine Bewachererlaubnis nach Paragraf 34a GewO besitzen, haben Bestandsschutz; dass heißt, sie müssen keine Sachkundeprüfung ablegen! Weitere Befreiungsmöglichkeiten von der Sachkundeprüfung durch Anerkennung anderer Nachweise regelt die Bewachungsverordnung (siehe unter “Weitere Informationen”).
Mitarbeiter mit Bewachungsaufgaben
Gewerbetreibende dürfen nur Personen beschäftigen, die
- zuverlässig sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet oder einen Abschluss nach Paragraf 5 Nummer 1 bis 3 der Bewachungsverordnung (BewachV) besitzen und
- über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden (Unterrichtungsnachweis durch Bescheinigung der IHK)
Für folgende Tätigkeiten ist zusätzlich der Nachweis einer erfolgreich abgelegten IHK-Sachkundeprüfung erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichen Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- Bewachungen (in leitender Funktion) von
- Aufnahmeeinrichtungen nach Paragraf 44 des Asylgesetzes,
- Gemeinschaftsunterkünften nach Paragraf 53 des Asylgesetzes oder
- anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen sowie
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen (in leitender Funktion).
Wichtige Information: In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle aufgedeckt, bei denen Unterrichtsnachweise sowie Nachweise einer erfolgreich abgelegten IHK-Sachkundeprüfung gefälscht wurden. Wir empfehlen den Gewerbetreibenden des Bewachungsgewerbes daher den Blick in das Bewacherregister, bevor eine Person angestellt wird.
Bewacherausweis
Wachpersonen sind verpflichtet (Paragraf 18 der Bewachungsverordnung), den Bewacherausweis in Verbindung mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den Beauftragten der Vollzugsbehörden, insbesondere Ordnungsämter, Polizei- oder Zollbehörden, vorzuzeigen.
Außerdem hat jede Wachperson, die Tätigkeiten nach Paragraf 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 der Gewerbeordnung ausübt, während dieser Tätigkeiten sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie der Bezeichnung des Gewerbebetriebs zu tragen. In den Fällen des Paragraf 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 und 5 der Gewerbeordnung gilt das auch für jede Wachperson in nichtleitender Funktion. Der Gewerbetreibende hat der Wachperson zu diesem Zweck spätestens vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit ein entsprechendes Schild auszustellen.
Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Die Unterrichtung sowie die Sachkundeprüfung nach der Bewachungsverordnung führen einzelne Industrie- und Handelskammern in regelmäßigen Abständen durch. Die relevanten Inhalte sind in der Bewachungsverordnung festgelegt, siehe unter "Weitere Informationen". Dort sind auch die Nachweise genannt, die alternativ als Unterrichtungsnachweis anerkannt werden.
Die IHK Darmstadt hat sowohl die Unterrichtungen als auch die Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe an die IHK Frankfurt am Main übertragen.
Interessenten werden gebeten, sich direkt dorthin zu wenden:
Kontakt für die Unterrichtung & Sachkundeprüfung
IHK Frankfurt, Team Bewachungsgewerbe
Telefon: 069 2197-1450
Telefon: 069 2197-1450
Achtung: Um an der Unterrichtung teilnehmen zu können, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter über die zur Ausübung der Tätigkeit und zum Verständnis des Unterrichtungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse verfügen (mindestens Kompetenzniveau B1!). Ihre Anmeldung und die Ihrer Mitarbeiter muss daher persönlich erfolgen! Sammelanmeldungen von Firmen sind möglich, wenn sichergestellt ist, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie und Ihre Mitarbeiter sich rechtzeitig anmelden! Nach der Unterrichtung erteilt die Kammer eine Bescheinigung. Sie ist unbefristet und bundesweit gültig.
Bewacherregister und Überprüfung der Zuverlässigkeit
Seit 2019 gibt es ein vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) errichtetes Bewacherregister. Mittlerweile ist das Statistische Bundesamt (Destatis) zuständige Registerbehörde. Unter “Weitere Informationen” haben wir die entsprechenenen Seiten des Bewacherregister verlinkt.
Die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden und auch des Personals wird vor Erlaubniserteilung überprüft. Diese Überprüfung wird spätestens alle fünf Jahre wiederholt. Für die Erlaubniserteilung werden beispielsweise eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine polizeiliches Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der zuständigen Landespolizeit benötigt.