Die gängigsten Fragen und Irrtümer von Gründern
In der Beratungspraxis erleben wir nicht selten Existenzgründer, die ihre Informationen aus dem Internet erhalten haben. Leider sind nicht alle Informationen daraus richtig, vollständig oder seriös. Daher haben wir auf dieser Seite häufige Fragen und Fehlinformationen gesammelt und geben Antworten.
- 1. Brauche ich einen Steuerberater?
- 2. Muss ich Mitglied in einem Verband werden?
- 3. Muss ich für mein Kleinunternehmen überhaupt Steuern zahlen?
- 4. Kann ich mit der Steuererklärung warten, bis sich das Finanzamt bei mir meldet?
- 5. Welches Risiko bleibt, wenn ich eine Haftungsfreistellung habe?
- 6. Bekomme ich Fördermittel, um die Kosten für meinen Lebensunterhalt zu sichern?
- 7. Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
1. Brauche ich einen Steuerberater?
Für seine steuerlichen Angelegenheiten muss in Deutschland niemand einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Bei Fragen können sich Existenzgründer auch ans Finanzamt, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer wenden. Für spezielle Steuerfragen bietet die IHK Darmstadt zusammen mit der Steuerberaterkammer Hessen kostenfreie Sprechstunden an. In einem einstündigen Gespräch beantwortet ein Steuerberater die Fragen des Gründers. Terminvereinbarungen sind hier möglich.
2. Muss ich Mitglied in einem Verband werden?
Eine Existenzgründung geschieht durch die Gewerbeanmeldung – unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Eine Tätigkeit ist gewerblich, wenn sie selbstständig, planmäßig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Gewerbeordnung findet keine Anwendung auf freie Berufe wie Arzt, Ingenieur oder Rechtsanwalt. Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ist für Gewerbetreibende verpflichtend, nicht jedoch die Mitgliedschaft in einem Verband.
3. Muss ich für mein Kleinunternehmen überhaupt Steuern zahlen?
„Als Kleinunternehmen zahle ich doch gar keine Steuern!“
Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt, dass jeder Kleingewerbetreibende eine Einkommenssteuererklärung über das vergangene Kalenderjahr abgeben muss. Der Steuerpflichtige muss zudem vierteljährliche Einkommenssteuervorauszahlungen leisten. Diese werden vom Finanzamt festgelegt und richten sich nach der Höhe des zu erwartenden Einkommens. Liegt das Einkommen unterhalb eines Grundfreibetrages von 11.784 Euro für das Jahr 2024 (12.084 Euro in 2025), so braucht keine Einkommenssteuer gezahlt zu werden.
Bei Einzelunternehmen und kleineren Personengesellschaften, zum Beispiel einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder einem eingetragenen Kaufmann (e. K.), ist zudem Gewerbesteuer zu entrichten. Diese entfällt nur, soweit der Gewerbeertrag unterhalb von 24.500 Euro bleibt.
Bei der Umsatzsteuer gilt: Wenn nur sehr geringe Jahresumsätze erzielt werden, kann die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz in Anspruch genommen werden. Umsatzsteuer wird demnach nicht erhoben, wenn der Umsatz im Jahr der Gründung auf das Jahr hochgerechnet 22.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) nicht überschreitet. Dies ist auch der Fall, wenn der Umsatz im Gründungsjahr nicht über 22.000 Euro liegt und im laufenden Jahr mit nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz zu rechnen ist. Der Unternehmer weist dann in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Im Gegenzug kann er aber auch keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Vorsteuerabzug bedeutet, dass die im Einkauf bereits gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) mit der beim Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer (aus den Rechnungen, die an Kunden geschrieben wurden) verrechnet werden kann. Dies sollte gerade in der Phase der Existenzgründung bedacht werden, da die Anschaffungen dann meist höher liegen als in den folgenden Jahren.
4. Kann ich mit der Steuererklärung warten, bis sich das Finanzamt bei mir meldet?
„Um die Steuern mache ich mir keine Sorgen. Das Finanzamt kommt irgendwann doch sowieso und holt sich alle Steuerschulden!“
Wer so denkt, erliegt einem folgenschweren Trugschluss. Leider sind solche Irrtümer aber gar nicht selten. Wer beispielsweise in den ersten Jahren seit der Gründung keine Einkommenssteuer bezahlt hat und plötzlich eine Mahnung des Finanzamts bekommt, steht vor einem großen Problem. Dann nämlich muss die Steuer für mehrere Jahre auf einen Schlag nachgezahlt werden. Das überfordert viele. Die Folge: Die Gründer müssen Insolvenz anmelden.
5. Welches Risiko bleibt, wenn ich eine Haftungsfreistellung habe?
„Mit einer Haftungsfreistellung bei Fördermitteln bin ich doch aus dem Schneider!“
Nimmt ein Existenzgründer etwa das KfW-StartGeld in Anspruch, ohne dass er über ausreichende Sicherheiten verfügt, kann seine Hausbank eine Haftungsfreistellung beantragen. Dies ist ein wesentliches Argument für Banken und Sparkassen, Unternehmen mit geringen Sicherheiten Kredite zu gewähren. Die Haftungsfreistellung beim KfW-StartGeld (obligatorisch) beträgt 80 Prozent. Die KfW-Mittelstandsbank trägt dann 80 Prozent des Risikos, während die Hausbank für 20 Prozent der Darlehenssumme haftet. Das bedeutet aber nicht, dass der Antragsteller nur 20 Prozent des Darlehens besichern muss: Die Haftungsfreistellung ist kein Ersatz für Sicherheiten. Im Insolvenzfall wird bei einer Kapitalgesellschaft das gesamte Eigenkapital des Kreditnehmers herangezogen und bei Personengesellschaften, auch der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), das noch bestehende Privatvermögen. Dies kann bis zur Privatinsolvenz gehen, auch wenn vorher keine Sicherheiten gegeben wurden. Erst wenn beim Kreditnehmer nichts mehr „zu holen“ ist und die Bank einen Schaden erleiden würde, übernimmt die KfW 80 Prozent von diesem Schaden.
6. Bekomme ich Fördermittel, um die Kosten für meinen Lebensunterhalt zu sichern?
„Ich will Fördermittel für den Fall, dass das Geschäft nicht läuft und ich nicht genug Geld zum Leben habe!“
Existenzgründer wollen oft ihren Lebensunterhalt mit Hilfe von öffentlichen Fördermitteln absichern. Sie planen ihre Finanzierung so, dass sie einen bestimmten Betrag der beantragten Fördermittel als Puffer verwenden wollen – für den Fall, dass der Betrieb irgendwann nicht genügend Geld zum Leben abwirft. Kredite für den Lebensunterhalt gibt es bei Existenzgründungen aber nicht. Bei Fördermitteln muss der Kreditnehmer genau dokumentieren, wofür sie ausgegeben wurden.
7. Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist dann Pflicht, wenn der Betrieb Arbeitnehmer beschäftigt. In einzelnen Branchen wie beispielsweise der Baubranche besteht allerdings auch für den Unternehmer selbst eine Versicherungspflicht.
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht. Weitere Hinweise dazu gibt unser Merkblatt.
Wer ein Unternehmen gründet, muss sich innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen und klären, ob Versicherungspflicht besteht. Weitere Hinweise dazu gibt unser Merkblatt.