Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung
Mit der EU-Konfliktmineralien-Verordnung ((EU) 2017/821) werden erstmals europaweit Transparenzvorgaben für Konfliktmineralien gesetzlich eingeführt. Direkt betroffen sind insbesondere Importeure von 3TG Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
- Worum geht es?
- Welche Unternehmen sind davon betroffen?
- Was müssen betroffene Unternehmen zukünftig tun?
- Welche Länder gelten als Konflikt- und Hochrisikogebiete?
- Welche Unternehmen werden auf der „Whitelist“ aufgeführt?
- Wer übernimmt die Überprüfung?
- Welche Regelungen gelten für Sekundärrohstoffimporteure?
- Anerkennung Due-Diligence-Systeme (Unternehmensinitiativen)
- Hilfestellung für Unternehmen
Worum geht es?
Am 1. Januar 2021 tritt die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft. Danach werden ab Januar 2021 für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG), weitgehende Sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Damit soll die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten eingedämmt werden. Die Verordnung sieht vor, dass europäische Importeure von 3TG Mineralien ein Risikomanagement beim Rohstoffeinkauf in Kraft haben müssen und dieses durch ein 3rd Party Audit überprüft wird. In Deutschland wird die Überprüfung von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt.
Welche Unternehmen sind davon betroffen?
Die Regeln der EU-Konfliktmineralienverordnung betreffen unmittelbar Unternehmen, die 3TG Minerale und Metalle in die EU einführen (Upstream-Industrie) und eine bestimmte Mengengrenze überschreiten. Art und Mengengrenze finden sich im Anhang I der Verordnung. Dazu können auch Halbzeuge, wie Drähte oder Stäbe, gehören. Für die Weiterverarbeitung (Downstream-Industrie), also die Produzenten und Importeure von Endprodukten, sind keine verbindlichen Regelungen vorgesehen. Ebenso sind Recyclingmaterialien und Nebenprodukte (zum Beispiel Produktionsrückstände), für die ein entsprechender Nachweis erbracht wird, nicht betroffen. Allerdings wird die Downstream-Industrie zur freiwilligen Sorgfaltspflicht aufgefordert. Die EU wird dazu eine Transparenzplattform schaffen, die zum 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen soll. Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zudem Auskunft zu ihrem Bezug von 3TG-Produkten geben. Deshalb können Unternehmen an den unterschiedlichsten Stellen der Lieferketten von ihren Kunden oder Lieferanten zum Nachweis ihrer Sorgfaltspflichten aufgefordert werden.
Was müssen betroffene Unternehmen zukünftig tun?
Importeure, die unter die Verordnung fallen, müssen zukünftig eine Lieferkettenpolitik entsprechend der OECD-Vorgehensweise einführen und dies ihren Lieferanten und der Öffentlichkeit mitteilen. Sofern Minerale (nicht Metalle) importiert werden, ist zudem ein Risikomanagement notwendig. Dazu müssen sie ein System zur Rückverfolgbarkeit einführen, in den Beschreibungen der Minerale oder Metalle, Mengen und Informationen zur Herkunft (Ursprungsland, Lieferant, Hütte oder Raffinerie und weitere Informationen) dokumentiert werden. Überdies müssen betroffene Unternehmen einen Bericht über ihre Aktivitäten zur Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht veröffentlichen, was auch über das Internet erfolgen muss. Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten muss durch Dritte überprüft werden (3rd Party Audit). Beim Import von Metallen kann auf ein eigenes 3rd Party Audit verzichtet werden, wenn Hütten oder Raffinerien substanzielle Nachweise zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten vorlegen. Das kann auch durch einen Nachweis (häufig Zertifikat genannt) einer anerkannten Initiative erfolgen. Sind alle Raffinerien und Hütten auf der Liste der EU nach Artikel 9 der Verordnung, so gilt dies als substanzieller Nachweis.
Welche Länder gelten als Konflikt- und Hochrisikogebiete?
Der Anwendungsbereich der Verordnung erfasst alle Konflikt- und Hochrisikoregionen weltweit und versteht darunter Gebiete, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden oder die sich nach Konflikten in einer fragilen Situation befinden. In der Verordnung werden auch solche Gebiete als Konflikt- und Hochrisikogebiete bezeichnet, in denen Staatsführung und Sicherheit schwach oder nicht vorhanden ist.
Welche Unternehmen werden auf der „Whitelist“ aufgeführt?
Die EU-Verordnung sieht eine Liste vertrauenswürdiger Hütten und Raffinerien vor. Der Bezug von Rohstoffen über diese Anbieter gilt allerdings nicht als Nachweis im Sinne der Sorgfaltspflicht. Überdies wird die Europäische Kommission noch die Namen der anerkannten Systeme veröffentlichen, die als Nachweis der Sorgfaltspflicht gelten.
Wer übernimmt die Überprüfung?
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) die zuständige Durchführungsbehörde und wird die Kontrolle ab 2021 übernehmen. Dazu wurde eine Stelle in der BGR errichtet. Dabei wird die Behörde anhand der vom Zoll ausgehändigten Daten die Importeure überprüfen. Das Durchführungsgesetz zur Konfliktmineralienverordnung stattet die BGR dabei mit Eingriffsbefugnissen aus.
Welche Regelungen gelten für Sekundärrohstoffimporteure?
Sekundärrohstoffe fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Die Unternehmen haben in nachvollziehbarer Art und Weise einen Nachweis zu erbringen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen (zum Beispiel Schrott) oder aus recyceltem Material gewonnen wurden. Die Unternehmen haben dabei ihre Maßnahmen für den entsprechenden Nachweis darzulegen und zu beschreiben. In der Regel werden die Nachweise mittels Fotos erbracht.
Anerkennung Due-Diligence-Systeme (Unternehmensinitiativen)
Bereits bestehende freiwillige Unternehmensinitiativen oder andere Systeme sollen anerkannt werden, wenn sie der OECD Due Diligence Guidance Rechnung tragen. Somit gelten diejenigen Unternehmen, die sich bereits in Initiativen wie EICC oder ITRI engagieren, als verantwortungsvolle Einführer und müssen sich keinem weiteren Audit unterziehen. Damit sollen Doppelbelastungen und daraus resultierende Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen verhindert werden.
Hilfestellung für Unternehmen
Die EU-Kommission hat ein Online-Portal (“Due Diligence Ready“) eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMU) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Das Portal soll nach Angaben der EU-Kommission als Hilfe für Unternehmen dienen, um Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien einzuholen und deren verantwortungsvolle Beschaffung zu erleichtern. Das Portal umfasst etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten sowie ein Begriffsglossar.
Links:
Büro Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR)
https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/UeberUns/DEKSOR/DEKSOR_node.html
Zugang zum Online-Portal der EU-Kommission
https://ec.europa.eu/germany/news/20191120mineralien_de
Kurzer Leitfaden der EU-Kommission
https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/march/tradoc_155423.pdf
Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0821&from=DE
https://www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/UeberUns/DEKSOR/DEKSOR_node.html
Zugang zum Online-Portal der EU-Kommission
https://ec.europa.eu/germany/news/20191120mineralien_de
Kurzer Leitfaden der EU-Kommission
https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2017/march/tradoc_155423.pdf
Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R0821&from=DE