Umweltberatung

Chemikalienrecht

Welche Regulierung besteht im Chemikalienrecht?

Der Großteil des Chemikalienrechts wird heute auf europäischer Ebene reguliert. Eines der wichtigsten Themen für die Europäische Wirtschaft ist dabei die Stoffpolitik der Europäischen Union. Diese wird seit 2007 im Rahmen der REACH-Verordnung geregelt. Die Gesetzgebung in Deutschland beschränkt sich im wesentlichen auf die Umsetzung europäischer Vorgaben durch das Chemikaliengesetz, die Chemikalien-Verbotsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.

Die REACH-Verordnung

REACH ist die zentrale europäische Chemikalienverordnung (EG 1907/2006). Die Abkürzung REACH steht für die „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe", welche am 01. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Dabei gilt REACH gilt für alle Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Ziel von REACH ist es, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicher zu stellen.
Chemische Stoffe dürfen in der EU nur hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie unter REACH registriert sind. Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender müssen ihre Chemikalien registrieren und sind für die sichere Verwendung verantwortlich.
Die Registrierung erfolgt über die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki. Eine Liste aller vorregistrierten Stoffe wurde von der ECHA veröffentlicht.

Die SCIP-Datenbank der ECHA

Die SCIP-Datenbank der ECHA geht auf Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie zurück und betrifft besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Artikeln als solchen oder Produkten. Alle Hersteller oder Lieferanten auf dem EU-Markt (Mengengrenze von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, “weight by weight“) sind ab dem 5. Januar 2021 von Informationspflichten gegenüber der ECHA betroffen. Die Informationen aus der Datenbank sollen sowohl für Unternehmen der Abfallwirtschaft als auch für Konsumenten einsehbar sein. Den Link zur SCIP-Datenbank der ECHA finden Sie hier.
In Deutschland wird die Regelung zur SCIP-Meldepflicht in Paragraph 16f des Chemikaliengesetzes umgesetzt. In dessen Wortlaut heißt es hierzu sinngemäß, die nach der Abfallrahmenrichtlinie erforderlichen Informationen sind der Europäischen Chemikalienagentur “zur Verfügung zu stellen“. Unternehmen, die die Datenbank nutzen wollen, finden auf der Webseite der ECHA weitere Informationen und einen SCIP-Support.

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Seit dem 4. Juli 2009 benötigen zahlreiche Berufsgruppen eine Sachkundebescheinigung. Dies trifft nach Angaben der zuständigen Behörde auf  Betriebe zu, die ortsfeste Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten.
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung Voraussetzung. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung sieht einige Ausnahmen von der Pflicht zum Erwerb einer Sachkundebescheinigung vor. Diese Ausnahmen werden an der Qualifikation der Personen, an der Art der Tätigkeit oder an der Art des Betriebs festgemacht. Die zuständige Behörde für Betriebszertifizierungen in Hessen ist das​​​​​​​ Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Chemikalienverbotsverordnung

Die Chemikalienverbotsverordnung untersagt den Handel mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Für giftige und sehr giftige Stoffe legt die  Chemikalienverbotsverordnung Beschränkungen für den Handel fest. Letztlich werden Anforderungen an die Sachkunde für den Versand sowie den Handel mit gefährlichen Stoffen definiert. In Hessen ist die Erlaubnis zum Handel mit gefährlichen Stoffen gegen Gebühr und nach Nachweis der Sachkunde beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen.