Krankenkassen

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Um eine Vollstreckung der Sozialversicherungsbeiträge bei einem finanziellen Engpass zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit den beteiligten Krankenkassen eine Stundung von Beiträgen zu vereinbaren.
In Ausnahmefällen dürfen die Krankenkassen die Beiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte für den Arbeitgeber darstellt und der Anspruch nicht gefährdet ist. Eine Stundung erfolgt allerdings nur gegen angemessene Verzinsung und Sicherheitsleistung. Die Krankenkassen entscheiden als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge jeweils im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Modalitäten einer Stundung abzuklären.