Pflichten der Wirtschaft im Krisenfall

Cyberattacken, hybride Kriegführung und sicherheitspolitische Interessen sowie eine geänderte Sicherheitslage liegen den „Rahmenrichtlinien für Gesamtverteidigung” zugrunde, die in 2024 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Diese beinhalten Maßnahmen und Vorgaben, die auch Unternehmen betreffen. Die wichtigsten Richtlinien und Gesetze sowie eine Checkliste für Unternehmen, die sich krisensicher aufstellen möchten, finden Sie hier.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
So formuliertes der Artikel 1 des Grundgesetzes. Gemeinhin stellen die Bundeswehr mit ihren NATO-Partnern den Schutz nach auch sicher, im Inland ist hierfür die Polizei zuständig. Gesamtverteidigung ist aber mehr, sie ist die Gesamtheit aller militärischen und zivilen Verteidigungsmaßnahmen eines Staates.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage kommt hier der Zivilgesellschaft eine bedeutende Rolle zu. Das Bewusstsein hierfür zu schärfen, die Vorbereitung auf Krisen sowie notwendige Unterstützungsleistungen für das Systems sind Themen, die bedacht werden müssen. Impulse für Unternehmer finden sich nachfolgend.

Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung (RRGV) und die Pflichten der Wirtschaft

Die Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) berücksichtigen die Veränderungen der Sicherheitslage, beispielsweise
  • Bedrohungen aus dem Cyberraum,
  • aktuelle Erfahrungen der hybriden Kriegsführung, oder
  • sicherheitspolitische Interessen.
Sie richten sich an den Leitgedanken der integrierten Sicherheit und der nationalen Sicherheitsstrategie sowie an den verteidigungspolitischen Richtlinien aus. Der militärische Teil ist nur der kleinere Teilbereich dieser Strategie. Gesamtverteidigung geht alle an.
Für Unternehmen sind maßgeblich die Abschnitte 22 und 23:
  • Das Kapitel 22 regelt die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Bundeswehr mit Gütern und Leistungen. Es umfasst die Ernährung, die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Post oder Telekommunikation.
  • Im Kapitel 23 wird die Sicherstellung des Personalbedarfs geregelt. Es ist davon auszugehen, dass im Krisenfall nicht alle Mitarbeiter in Betrieben zur Verfügung stehen, weil diese auch von anderen Organisationen gebraucht werden – bei Katastropheneinsätzen von Feuerwehr, THW oder ähnlichem ist das schon jetzt gelebte Übung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Noch aus Zeiten des Kalten Krieges gibt es zudem beispielsweise ein Wirtschaftssicherstellungsgesetz und eine Wirtschaftssicherstellungsverordnung, die den Rahmen für die Priorisierung verteidigungsrelevanter Produktionen oder Dienstleistungen festgelegen.
Allerdings legen sie nur den Rahmen fest. Konkrete Maßnahmen oder gar Kontingente sind daraus nicht abzulesen.

Wirtschaft und Gesamtverteidigung: Checkliste für den Betrieb

Welche Vorsorgemaßnahmen sollte ich in meinem Unternehmen heute schon treffen? Welchen Beitrag könnte mein Unternehmen zur Sicherung der Verteidigungsfähigkeit leisten? Ist mein Unternehmen als Lieferant für die Streitkräfte von Interesse? Die Checkliste “Wirtschaft und Gesamtverteidigung” (PDF-Datei · 280 KB) gibt Anregungen und konkrete Unterstützung, um den eigenen Betrieb für den Krisenfall zu wappnen.