Das Urheberrecht

Für bestimmte Produkte, wie Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, greift das Urheberrecht, auch in Fällen, in denen gewerbliche Schutzrechte nicht weiterhelfen können.
Das Urheberrecht bietet Schutz gegen unerlaubte Nachahmung und gewerbsmäßige Verbreitung. Dem Urheber steht das ausschließliche Recht zu, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten, das heißt, nur er darf es vervielfältigen, verarbeiten oder ausstellen. Er kann jedoch jedem Dritten hierzu Nutzungsrechte (Lizenzen) einräumen. Diese können als ausschließliche oder einfache Nutzungsrechte vergeben werden. Aus diesen Ausschließlichkeitsrechten folgt umgekehrt der Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz gegen Verletzer des Urheberrechts. Es besteht ferner ein Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung gegen angemessene Vergütung aller rechtswidrig hergestellten und verbreiteten Vervielfältigungsstücke.
Allerdings ist zu beachten, dass der Nachweis des Urheberrechts oft schwierig und nur auf dem Prozessweg zu klären ist. Daher empfiehlt es sich, wo möglich, ein gewerbliches Schutzrecht in Form eines Geschmacksmusters eintragen zu lassen.
Weitere Informationen darüber, welche Voraussetzungen für den Schutz durch das Urheberrecht erfüllt sein müssen, und wie das Urheberrecht erlangt wird, erhalten Sie in unserem Informations- und Downloadbereich.