KMU-Fonds 2025: Gutscheine für den Schutz geistigen Eigentums
Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. KMU können Gutscheine für die anteilige Rückerstattung zu entrichtender Gebühren beantragen. In der aktuellen Förderperiode können Anträge vom 3. Februar bis zum 5. Dezember gestellt werden.
Was wird gefördert?
Der KMU-Fonds ist ein Rückerstattungsprogramm. Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen verteilt, die für eine Vielzahl von Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums eingesetzt werden können. Dazu gehören Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie eine Art strategische Bewertung zu Ihrer IP-Strategie (IP Scan).
IP Scan
Erstattung von 90 Prozent der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan) (maximal 1.350 Euro). Im Rahmen der Vorabdiagnose können KMU zusammen mit einem Experten für geistiges Eigentum an einer IP-Strategie für das Unternehmen arbeiten, die zum Geschäftsmodell, dem Produkt- und Leistungsangebot und den Wachstumsplänen passt. Die Dienstleitung IP-Scan wird von Experten erbracht, die vom nationalen Amt für geistiges Eigentum, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), benannt wurden. In Hessen bietet das Patent- und Markenzentrum Rhein-Main als Kooperationspartner die Durchführung von IP-Scans an. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
- Ausführliche Informationen: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/ideas-powered-for-business/ip-scan
Marken und Designs
Ein Gutschein zur Anmeldung von Marken und Designs (höchstens 700 Euro) kann für die Eintragung von Marken und/oder Designs verwendet werden, um diese auf nationaler, regionaler und EU-Ebene und/oder auf internationaler Ebene zu schützen.
- Ausführliche Informationen: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/vouchers/trademarks-and-designs
Patente
Ein Gutschein für die anteilige Rückerstattung von Kosten in Zusammenhang mit der Anmeldung von Patenten (maximal 3500 Euro): Nationale Patente und Recherche zum Stand der Technik (1 000 Euro); Europäische Patente und Rechtskosten (2500 Euro).
- Ausführliche Informationen: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/vouchers/patents
Gemeinschaftlicher Artenschutz
Ein Gutschein für einen Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz (höchstens 1500 Euro)
- Ausführliche Informationen: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/vouchers/community-plant-variety
Gutschein 3 (Patente) und Gutschein 4 (gemeinschaftlicher Sortenschutz) wieder verfügbar
Ab 2. Juni 2025 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wieder Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Stand der Technik Recherchen und /oder mit einer Patent-Anmeldung einhergehende Beratungsleistungen in Höhe von 1.500 Euro beantragen. Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Handeln Sie also zügig und verpassen Sie nicht Ihre Chance.
Bitte beachten Sie diese Reihenfolge, wenn Sie einen Antrag stellen möchten:
1. Anmelden und Antrag stellen auf der Website des KMU-Fonds
2. Finanzhilfebescheid des EU-IPO abwarten
3. Patent, Marke, Design oder Patent anmelden bzw. IP-Scan-Termin oder Stand der Technik Recherche durchführen
4. Erstattungsantrag einreichen
Wer wird gefördert?
1. Anmelden und Antrag stellen auf der Website des KMU-Fonds
2. Finanzhilfebescheid des EU-IPO abwarten
3. Patent, Marke, Design oder Patent anmelden bzw. IP-Scan-Termin oder Stand der Technik Recherche durchführen
4. Erstattungsantrag einreichen
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union. Anträge können von einem Inhaber, einem Angestellten oder einem im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eines KMU aus der EU eingereicht werden. Finanzhilfen werden stets direkt an die KMU überwiesen.
Das Antragsverfahren
Die Online-Antragstellung erfordert nur wenige Unterlagen: den Umsatzsteuernachweis, den Kontoauszug des Unternehmens und gegebenenfalls die unterzeichnete „ehrenwörtliche Erklärung“ für den Fall, dass der Antrag von einem externen Vertreter gestellt wird. Achtung: Erst nach der Bewilligung können die gewünschten Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums umgesetzt werden, zum Beispiel ein Termin für den IP Scan vereinbart werden. Die Kosten für die Aktivitäten werden nachträglich zurückerstattet.
Hintergrund: Der KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).