Kennzeichnungs- und Markenschutz

Internet-Domain-Namen

Internet-Domains

Bei den Domain-Namen handelt es sich um Adressen von Privatpersonen oder Unternehmen im Internet beziehungsweise im World Wide Web. Diese Adressen müssen eindeutig zuzuordnen sein. Für die Vergabe der Domain-Namen ist in Deutschland die DENIC eG in Frankfurt am Main zuständig. Vergeben werden von der DENIC nur die "Second-Level-Domains. Hierbei handelt es sich um die Ebene unterhalb der "Top-Level-Domain wie zum Beispiel "de" oder "com".

Domains und Markenschutz

Oft werden Marken oder geschäftliche Bezeichnungen auch als Domain-Namen benutzt. In diesen Fällen kommt der Domain eine Doppelfunktion zu. Die Domain hat hier sowohl eine Kennzeichen- als auch Adressfunktion. Unter Umständen kann dann der Inhaber einer eingetragenen Marke Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen den Inhaber eines gleichen oder ähnlichen Domain-Namens haben, wenn zum Beispiel die eingetragene Marke einen älteren Zeitrang hat. Auch dem Inhaber eines Unternehmenskennzeichen können solche Ansprüche gegen den Inhaber einer entsprechend ähnlichen oder gleichen Domain zustehen. Generell dürfen Domain-Namen keine unzutreffende Vorstellung hervorrufen. Dies ist vor allem für Gattungsbegriffe und beschreibende Angaben zu beachten.

Weitere Informationen zur Domain-Vergabe finden Sie zum Beispiel auf der Homepage der DENIC eG. Dort können Sie auch online recherchieren, ob die von Ihnen gewünschte Domain noch zu haben ist beziehungsweise an wen Sie bereits vergeben ist.