1. Schritt

Der Businessplan als Verkaufs-/Kaufprospekt

Bei einer Unternehmensnachfolge ist fast immer ein Businessplan erforderlich, hauptsächlich wenn ein Betrieb an einen externen Nachfolger übergeben werden soll.
Aus Sicht des Übergebers stellt der Businessplan ein Verkaufsprospekt dar, ähnlich wie bei einem Immobilien-Exposé. In ihm wird das Geschäftsmodell (Produkte/Dienstleistungen, Alleinstellungsmerkmale, Standort, Kunden, Lieferanten, Personal, Finanzpartner, betriebliche Ausstattung und so weiter.) und seine betriebliche Organisation - mit all seinen Stärken und Schwächen – erläutert. Solch einen Businessplan kann der Übergeber sehr gut bei der eigenen Suche nach einem Nachfolger einsetzen, einem beauftragten Berater an Hand geben oder für eine Annonce in einer Unternehmensbörse verwenden. Je attraktiver ein Betrieb erscheint, umso größer ist die Chance, einen externen Nachfolger zu finden.
Aus Sicht eines Übernehmers steht meistens die Finanzierung der Unternehmensübernahme im Vordergrund, unabhängig davon, ob Geschäftsanteile, die kompletten Vermögensgegenstände incl. Kundenstamm oder nur einzelne Teile davon übernommen werden. Sehr häufig verfügen Übernehmer nicht oder nur begrenzt über eigene Mittel. Daher ist die Finanzierung mittels Gründerkrediten erforderlich. Banken verlangen in diesen Fällen die Vorlage eines Businessplanes, der für sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellt. Wesentliche Inhalte sind: die Person des Gründers (Erfahrung, Motivation), Kapitalbedarf, geplante Änderungen des oben genannten Geschäftsmodells sowie Planungen von Umsatz, Kosten beziehungsweise Gewinn/Verlust.
Einen Businessplan zu erstellen ist bei bestehenden Betrieben einfacher als bei einer Neugründung: Es gibt bereits Kunden, Lieferanten, Personal, einen Standort, ein eingerichtetes Buchhaltungssystem und so weiter und es kann auf eine Historie des Betriebes zurückgeblickt werden – ein wichtiger Aspekt bei Finanzierungsgesprächen.

Stand: Mai 2024