4. Schritt

Fördermittel für Käufer und Verkäufer

Bei einer Unternehmensnachfolge unterstützt die Förderbank des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Kontakt: Telefon 069 74 31-0 oder 0800 539 9001. E-Mail: info@kfw.de Internet: www.kfw.de.
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt wettbewerbsneutral Kredite an den Mittelstand. Kontakt: Telefon 069 9132-3262 und 01805 005 299, Internet: www.wibank.de.
Die Bürgschaftsbank Hessen (BBH), ein Selbsthilfeinstitut der hessischen Wirtschaft, greift Selbstständigen und Gründern mit Ausfallbürgschaften für Kredite oder Beteiligungen unter die Arme. Beim Programm „Bürgschaft ohne Bank“ können sich Gründer, die keine Hausbank haben bzw. über keine Sicherheiten verfügen, direkt an die Bürgschaftsbank wenden: www.buergschaft-ohne-bank.de. Kontakt: Telefon 0611 150-70. E-Mail: info@bb-h.de Internet: www.bb-h.de.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) gewährt günstiges Kapital in Form von stillen Beteiligungen. Internet: www.mbg-hessen.de
Kompetente Hilfe leistet auch das RKW Hessen. Dort gibt es eine Unternehmensübergabeberatung, die mit Mitteln des Landes Hessen und des Bundes gefördert werden kann. Nähere Informationen auf der Internetseite des RKW Hessen.
Nach weiteren Fördermitteln kann über die Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft gesucht werden.