Aus- und Weiterbildung

Welche Ausbildung verschafft Sachkunde im Umgang mit klimagefährdenden Chemikalien?

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist am 1. August 2008 in Kraft getreten (BGBl I,1139). Sie regelt unter anderem, dass Personen, die mit bestimmten fluorierten Treibhausgasen arbeiten, Sachkunde aufweisen müssen, die sie in der Regel durch eine Prüfung nachweisen müssen. Im Bereich der IHK-Ausbildung gelten einige "Vergünstigungen".
Wer die IHK-Abschlussprüfung zum Mechatroniker für Kältetechnik bestanden hat, hat einen Anspruch auf Ausgabe der Sachkundebescheinigung für die Tätigkeit an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen in der Kategorie I. Die Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen erhalten:
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
  • Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik
  • Kraftfahrzeugservicemechaniker
  • Automobilmechaniker
  • Kfz-Elektriker
Voraussetzung ist aber, dass die Absolventen im Rahmen der Ausbildung oder der Fortbildung die Mindestqualifikationen gemäß der Chemikalien-Klimaschutzverordnung auch vermittelt bekommen haben. Dies ist aus dem Text der Aus- bzw. Fortbildungsregelungen nicht eindeutig ableitbar. Die Betriebe müssen daher zusätzlich auf dem Formular "Nachweis über die innerhalb der Aus-/Fortbildung vermittelten Qualifikationen nach der Verordnung (EG) Nr. 307/2008” (Anlage 11) bescheinigen, dass sie die Inhalte der Verordnung (EG) 307/2008 während der Aus-/Fortbildung vermittelt haben.