Anforderungen an Lehrkräfte | Aufbaukurs Klasse 7


  • Der Veranstalter hat der Kammer durch Vorlage aussagefähiger Unterlagen nachzuweisen, dass seine Lehrkräfte fachlich geeignet und in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse erwachsenengerecht zu vermitteln.

  • Fachlich geeignet als Referent für den Aufbaukurs der Klasse 7 ist, wer
    - den Aufbaukurs Klasse 7 gem. Abschnitt 8.2 ADR erfolgreich besucht hat (ADR-Bescheinigung für Klasse 7)
    und
    - Kenntnisse für die Beförderungen radioaktiver Stoffe gem. § 4 Atomgesetz (AtG) und § 16 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) nachweisen kann.