Schulung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen der ADR-CARD
Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR – aus dem französischen Titel: Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“)
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Erst- und Fortbildungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Den Schulungen wird der als Verwaltungsvorschrift erlassene Kursplan der jeweiligen IHK zugrunde gelegt.
Die Schulungen für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße müssen von der IHK anerkannt werden.
Eine Liste unserer Schulungsveranstalter finden Sie hier . Die Anmeldung zur Schulung erfolgt ausschließlich beim Veranstalter.
Eine Liste unserer Schulungsveranstalter finden Sie hier . Die Anmeldung zur Schulung erfolgt ausschließlich beim Veranstalter.
Basis- und Aufbaukurse für Gefahrgutfahrer
Beförderung gefährlicher Güter in Tanks
Führer von Fahrzeugen oder sogenannte MEMU (englisch "Mobile Explosives Manufacturing Unit" = zu deutsch. "Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff") mit denen die gefährlichen Güter befördert werden:
- in fest verbundenen Tanks
- Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als ein cbm
- in Tankcontainern, ortsbeweglichen (multimodalen) Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) mit einem Einzelfassungsraum von mehr als drei cbm
- Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als ein cbm
benötigen eine anerkannte Schulung und eine IHK-Prüfung für den Basiskurs und den Aufbaukurs Tank. Dies gilt auch bei Beförderungen gefährlicher Güter in leeren ungereinigten Tanks.
Stück- und Schüttgutbeförderungen
Führer von Fahrzeugen,
- mit denen gefährliche Güter befördert werden
- mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum ein cbm befördert werden
- mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum drei cbm auf einer Beförderungseinheit befördert werden
- Führer von Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum ein cbm
müssen an einer von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen und IHK-Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Beförderung von explosiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung der Klasse eins (explosive Stoffe und Gegenstände). Davon ausgenommen sind Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S. Die Fahrzeugführer müssen damit an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Beförderung von radioaktiven Stoffen
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs gelten Sondervorschriften für die Beförderung von Klasse sieben - radioaktiven Stoffen. Die Fahrzeugführer müssen an einem Basiskurs und an einem entsprechenden Aufbaukurs erfolgreich teilgenommen haben.
Wenn die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen nicht größer ist als zehn und die Summe der Transportkennzahlen der im Fahrzeug beförderten Versandstücke drei nicht übersteigt, ist eine Schulung durch den Arbeitgeber und ein Basiskurs nachzuweisen.
Befreiung von der Schulungspflicht
Die Fahrzeugführer für Stückguttransporte sind von der Schulungspflicht befreit, sofern
- Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 ADR zutreffen,
- die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter nach der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR angegebenen Werte nicht überschritten werden,
- die Bestimmungen über freigestellte Beförderungen nach Kapitel 3.4 oder 3.5 ADR zutreffen (LQ-Versandstücke oder in freigestellte Mengen verpackte gefährlicher Güter).
Prüfungen
Durchführung der Prüfungen
Die IHK setzt Zeit und Ort der Prüfung fest. Im Einverständnis mit der IHK kann die Prüfung auch direkt im Anschluss an die Schulung in den Räumen des Veranstalters erfolgen. Die Prüfung wird von einem Mitarbeiter oder einem besonders Beauftragten der IHK durchgeführt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit 65 Euro. Diese wird in der Regel mit der Schulungsgebühr nicht an die IHK sondern an den Veranstalter entrichtet.
Prüfungsdauer
Die Dauer der Prüfung beträgt im Rahmen der Erstschulung:
- Basiskurs 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
Im Rahmen der Fortbildungsschulung:
- Fortbildung 30 Minuten.
Wiederholungsprüfungen
Bei nicht bestandener Prüfung ist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im Bezirk der IHK ohne nochmalige Schulung möglich.
ADR-Bescheinigungen
Ausstellen der ADR-Bescheinigungen
Nach der Teilnahme an einer anerkannten Schulung und bestandener Prüfung erteilt die IHK die ADR-CARD mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren.
Verlängerung der Gültigkeit
Die Fortbildungsschulung und Prüfung kann bereits innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Gültigkeit abgelegt werden, ohne dass dem Teilnehmer zeitliche Nachteile entstehen. Das Gültigkeitsdatum der ADR-CARD wird um fünf Jahre verlängert.