Prüfungen in den IT-Berufen

Schriftliche Prüfungsbereiche

Abschlussprüfung

Der schriftliche Prüfungsteil (Prüfungsteil B) besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
  • Ganzheitliche Aufgabe I
    Bearbeitungszeit 90 Minuten, ungebundende Aufgabenstellung*,
    fünf Teilaufgaben, von denen vier bearbeitet werden müssen
  • Ganzheitliche Aufgabe II
    Bearbeitungszeit 90 Minuten, ungebundende Aufgabenstellung*,
    fünf Teilaufgaben, von denen vier bearbeitet werden müssen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    Bearbeitungszeit 60 Minuten, gebundene Aufgabenstellung**
Zugelassene Hilfsmittel: Nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten.
Nur für Fachinformatiker/-innen Anwendungsentwicklung: Wenn in einer Aufgabenstellung der Ganzheitlichen Aufgabe I eine Programmierung gefordert ist, darf keine Programmiersprache verwendet werden. Die Lösung ist in UML oder Pseudocode darzustellen.

Zwischenprüfung

Die Prüfung besteht nur aus einen schriftlichen Teil. Bearbeitungszeit 120 Minuten, gebundene Aufgabenstellung**
Zugelassene Hilfsmittel: Nicht programmierter, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten.
* Ungebundene Aufgabenstellung bedeutet, dass keine Antworten vorgegeben sind, sondern selbst formuliert werden müssen.
** Bei gebundenen Aufgaben sind Antworten vorgegeben, die ausgewählt oder in die richtige Reihenfolge gebracht werden müssen. Bei Rechen- oder Kontierungsaufgaben sind die Lösungen einzutragen, die Anzahl der dafür nötigen Stellen ist in der Regel vorgegeben.

Weitere Informationen

Die Termine der Prüfungen finden Sie bei den Prüfungsinformationen für den entsprechenden Beruf.
Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen finden Sie auch auf der Webseite der Aufgabenstelle (ZPA).