Ausbildungsprüfungen

Hinweise zur praktischen Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Florist/Floristin

Folgende Prüfungsarbeiten sind anzufertigen:

1. Andrahtproben – Prüfungszeit 30 Minuten

Für Trauerbinderei sollen Blumen und Tannengrün angedrahtet oder gestützt werden.
Die Werkstoffauswahl trifft der Prüfungsausschuss. Die Art des Drahtes hat der/die Prüfungsteilnehmer/-in aufgrund der zur Verfügung stehenden Drahtsorten selbst auszuwählen.
(15 Minuten Prüfungszeit)
1 x Grün am langen Draht (auf Spieß)
1 x Grün auf Gabel
1 x Blume von außen stützen
Für einen Brautschmuck sollen Blumen und Blätter gestützt, verlängert und abgewickelt werden.
(15 Minuten Prüfungszeit)
1 x Blume von innen stützen, drahten, abwickeln.
1 x Blatt von außen stützen, verlängern und abwickeln.

2. Strauß – Prüfungszeit 30 Minuten 
(Vorbereitungszeit wird gegeben)

Blumen und Beiwerk werden vom Prüfungsausschuss gestellt.
Es soll ein Strauß nach den Grundregeln der Gestaltung gebunden werden. Blumen und Beiwerk sollen ihrer Geltungs- und Erscheinungsform entsprechend eingesetzt werden.
Wert gelegt wird auf Technik und handwerkliche Verarbeitung.

3. Kranz – Prüfungszeit 60 Minuten

Es soll ein verkaufsfertiger Kranz erstellt werden, der als Wand-, Tür- oder Tischkranz Verwendung finden kann oder als Grabschmuck dient. Der Kranz soll in traditioneller Bindetechnik erstellt werden. Die Unterlage (Strohring, Durchmesser 35 cm) und drei verschiedene Werkstoffe müssen von der Prüfungsteilnehmerin/vom Prüfungsteilnehmer mitgebracht werden. In der Prüfungszeit wird der Strohring abgewickelt und die Werkstoffe zugeschnitten.
 
Bei allen Arbeiten wird die wirtschaftliche Verwendung der Werkstoffe bei der Bewertung berücksichtigt. 

Mitzubringende Werkstoffe, Material und Hilfsmittel

- Folie für Tisch (mindestens 160 cm x 80 cm)
- Eimer (5l) für Strauß
- Werkzeug
- Müllsack, sowie Schaufel und Besen
- Strohring, Durchmesser 35 cm, abgewickelt (siehe oben)
- drei Werkstoffe für Kranz
- Wickeldraht
- Abwickelband
- Material zum Versiegeln
- kleines Gefäß zum Befeuchten
- Feuerzeug
Anfallender Verschnitt und Abfall müssen von jeder Prüfungsteilnehmerin/jedem Prüfungsteilnehmer selbst abtransportiert werden.