Berufskraftfahrerprüfung

Informationen, Prüfungstermine, Anmeldung

Arten der Grundqualifikation

Die Grundqualifikation ist unterteilt in die
  • Grundqualifikation
  • Beschleunigte Grundqualifikation

Grundqualifikation

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
1. Es wird eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen beziehungsweise ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst
a) einen theoretischen Prüfungsteil - 240 Minuten
  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • Erörterung von Praxissituationen und
b) einen praktischen Prüfungsteil - 210 Minuten, bestehend aus den drei Teilen
  • Fahrprüfung – 120 Minuten
  • praktischer Prüfungsteil – 30 Minuten (zu Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen),
  • Bewältigung kritischer Fahrsituationen – maximal 60 Minuten
Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorge­schrieben. Der Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist nicht Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung.
Für Prüfungsteilnehmer, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangs­verordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugVO und PBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig ablegt werden.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.
Weitere Prüfungsvarianten sind die beschleunigte Grundqualifikation für "Quereinsteiger" und "Umsteiger".  Informationen hierzu erhalten Sie bei ihrem IHK-Ansprechpartner.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die IHK Frankfurt am Main führt diese Prüfung für die IHK Darmstadt durch.
Teilnehmende, die im Zuständigkeitsbereich der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar (Stadt Darmstadt, Landkreise Groß-Gerau, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Odenwaldkreis) wohnen, können sich bei der IHK Frankfurt am Main zur Prüfung anmelden. Der Link zur Anmeldung und den Informationen zum Prüfungswesen finden Sie hier Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr - IHK Frankfurt am Main