Aus- und Weiterbildung
Vegetarische und vegane Küche (Zusatzqualifikation)
Zulassungsvoraussetzung
(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Ziffer 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen und Umfang der Zusatzqualifikation erworben hat
oder - eine Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat und glaubhaft macht, dass er die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen und Umfang der Zusatzqualifikation erworben hat.
Die Glaubhaftmachung erfolgt schriftlich.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweist, oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die nach Inhalt und Umfang der Zusatzqualifikation gleichwertig sind.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 308 KB) oder dem Rahmenlehrplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 314 KB).
Anmeldung zur Prüfung
Die erforderlichen Unterlagen werden Ihnen zeitnah vor dem Anmeldeschluss postalisch zugesendet.
Prüfungstermine
Die genauen Prüfungstermine werden in Abstimmung mit der Berusschule festgelegt. Die Einladungen werden etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin an die Teilnehmer versendet.
Gebühren
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung zur Prüfung folgende Gebühr fällig wird:
4.1.4 Ablegung von Prüfungsleistungen auf Grund von Zusatzqualifikationen für die Ausbildung gemäß Paragraf 49 BBiG (110 Euro)
4.7 Besondere durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Versicherungen) sind nach Paragraf 1 Absatz 2 der Gebührenordnung zu erstatten.