Aus- und Weiterbildung

Naturkosthandel (Zusatzqualifikation)

Zulassungsvoraussetzung

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • in einem Ausbildungsverhältnis zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Ziffer 5 Berufsbildungsgesetz) steht und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat
    oder
  • eine Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat sowie eine mindestens zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer nachweist, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmeldung zur Prüfung

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, per E-Mail oder postalisch, vollständig bis zum 31. Juli des jewieligen Prüfungsjahres bei der IHK Darmstadt ein:

Nächster Prüfungstermin

Prüfung im Herbst 2022

  • Schriftliche Prüfung: Oktober 2022
  • Zeitraum mündliche Prüfung: November 2022
Ihre Einladung zum jeweiligen Prüfungstermin erhalten Sie circa vier Wochen vor dem Termin.