Aus- und Weiterbildung
Naturkosthandel (Zusatzqualifikation)
Zulassungsvoraussetzung
(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- in einem Ausbildungsverhältnis zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Ziffer 5 Berufsbildungsgesetz) steht und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat
oder - eine Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat sowie eine mindestens zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer nachweist, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Detallierte Informationen finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 86 KB)oder dem Rahmenlehrplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB).
Anmeldung zur Prüfung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, per E-Mail oder postalisch, vollständig bis zum 31. Juli des jewieligen Prüfungsjahres bei der IHK Darmstadt ein:
- Antrag auf Zulassung zur Zusatzqualifikation Naturkosthandel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 821 KB)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Prüfungszeugnisses als Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Nachweise über die einschlägige Berufserfahrung im Naturkosthandel (zum Beispiel: qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen, Bescheinigungen über Schulungen)
Nächster Prüfungstermin
Prüfung im Herbst 2022
- Schriftliche Prüfung: Oktober 2022
- Zeitraum mündliche Prüfung: November 2022
Ihre Einladung zum jeweiligen Prüfungstermin erhalten Sie circa vier Wochen vor dem Termin.