Aus- und Weiterbildung
Naturkosthandel (Zusatzqualifikation)
Zulassungsvoraussetzung
(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- in einem Ausbildungsverhältnis zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (gemäß Paragraf 5 Absatz 2 Ziffer 5 Berufsbildungsgesetz) steht und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat
oder - eine Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel gemäß Berufsbildungsgesetz abgeschlossen hat und in der Zusatzqualifikation entsprechende Kenntnisse erworben hat sowie eine mindestens zweijährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer nachweist, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Detallierte Informationen finden Sie in der
Rechtsvorschrift (PDF-Datei · 86 KB)oder dem
Rahmenlehrplan (PDF-Datei · 35 KB).
Anmeldung zur Prüfung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen, per E-Mail oder postalisch, vollständig bis zum
31. Juli des jewieligen Prüfungsjahres bei der IHK Darmstadt ein:
- Antrag auf Zulassung zur Zusatzqualifikation Naturkosthandel (PDF-Datei · 821 KB)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Prüfungszeugnisses als Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Nachweise über die einschlägige Berufserfahrung im Naturkosthandel (zum Beispiel: qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen, Bescheinigungen über Schulungen)
Nächster Prüfungstermin
Prüfung im Herbst 2022
- Schriftliche Prüfung: Oktober 2022
- Zeitraum mündliche Prüfung: November 2022
Ihre Einladung zum jeweiligen Prüfungstermin erhalten Sie circa vier Wochen vor dem Termin.