Ausbildungsprüfungen

Fachlagerist/-in

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).

Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

Zwei Jahre

Arbeitsgebiet

Fachlageristen nehmen in Logistikzentren von Industrie, Speditionen und Versandhandel Waren aller Art an. Sie prüfen anhand der Begleitpapiere Menge und Beschaffenheit. Sie sorgen für die Entladung der Fahrzeuge/ Container und die sachgerechte Einlage­rung in den Lagern. Sie stellen Lieferungen zusammen, verpacken die Ware, erstellen die notwendigen Papiere und sorgen für die ordnungsgemäße Beladung der Fahr­zeuge.

Berufliche Qualifikationen

Fachlageristen
  • nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere
  • transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu
  • packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaft­lichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung
  • führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch
  • kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Lade­einheiten zusammen
  • kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben
  • erstellen Ladelisten/ Beladepläne unter Beachtung von Ladevorschriften
  • verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transport­mittel und wenden Verschlussvorschriften an
  • nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel
  • stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab
  • wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme, Standard­software und arbeitsplatzbezogene Software an
  • beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung

Ausbildungsinhalte:

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine aller kaufmännischen und kaufmännisch-artverwandten Berufe finden Sie unter https://www.ihk-aka.de/pruefungen.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • im Prüfungsbereich Praktische Aufgaben,
  • in zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
  • sowie im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und in keinem Prüfungsbereich ungenügenden Leistungen erbracht worden sind.

Weitere Informationen