Ausbildungsprüfungen
Fachlagerist/-in
Ansprechpartner
Bei Fragen rund um den Beruf stehen unsere
kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie
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Die Ausbildung
Ausbildungsdauer
Zwei Jahre
Arbeitsgebiet
Fachlageristen nehmen in Logistikzentren von Industrie, Speditionen und Versandhandel Waren aller Art an. Sie prüfen anhand der Begleitpapiere Menge und Beschaffenheit. Sie sorgen für die Entladung der Fahrzeuge/ Container und die sachgerechte Einlagerung in den Lagern. Sie stellen Lieferungen zusammen, verpacken die Ware, erstellen die notwendigen Papiere und sorgen für die ordnungsgemäße Beladung der Fahrzeuge.
Berufliche Qualifikationen
Fachlageristen
- nehmen Güter an und prüfen die Lieferung anhand der Begleitpapiere
- transportieren und leiten Güter dem betrieblichen Bestimmungsort zu
- packen Güter aus, sortieren und lagern sie anforderungsgerecht nach wirtschaftlichen Grundsätzen unter Beachtung der Lagerordnung
- führen Bestandskontrollen und Maßnahmen der Bestandspflege durch
- kommissionieren und verpacken Güter für Sendungen und stellen sie zu Ladeeinheiten zusammen
- kennzeichnen, beschriften und sichern Sendungen nach gesetzlichen Vorgaben
- erstellen Ladelisten/ Beladepläne unter Beachtung von Ladevorschriften
- verladen und verstauen Sendungen anhand der Begleitpapiere in Transportmittel und wenden Verschlussvorschriften an
- nutzen und pflegen Arbeits- und Fördermittel
- stimmen ihre Arbeit im Team kundenorientiert ab
- wenden betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware und arbeitsplatzbezogene Software an
- beachten die Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung
Ausbildungsinhalte:
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine aller kaufmännischen und kaufmännisch-artverwandten Berufe finden Sie unter
https://www.ihk-aka.de/pruefungen.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Prüfungsbereich Praktische Aufgaben,
- in zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche
- sowie im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsbereiche
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden und in keinem Prüfungsbereich ungenügenden Leistungen erbracht worden sind.
Weitere Informationen
Unterlagen zum Download