Automobilkaufmann/-frau

Die wichtigsten Hinweise zur Ausbildung und zum Ablauf der Prüfungen zum/zur Automobilkaufmann/-frau finden Sie hier zusammengestellt.

Ansprechpartner in der IHK

Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben, melden Sie sich gerne bei Carmen Franck.

Hinweise zur Ausbildung

Alle Informationen zum Beruf inklusive der Ausbildungsverordung, der sachlich-zeitlichen Gliederung und den Rahmenlerplänen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1

Die Abschlussprüfung Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Sie erstreckt sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Monate.
Prüfungsbereich: Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung

Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Prüfungsbereich: Kaufmännische Unterstützungsprozesse (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzleistungen (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtprüfungsleistung

Mündliche Prüfung

Prüfungsbereich: Kundendienstprozesse
  • Prüfungszeit: 20 Minuten (plus 20 Minuten Vorbereitungszeit)
  • Prüfungsverfahren: mündlich - im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches
  • Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Für das fallbezogene Fachgespräch wählt der Prüfungsteilnehmer eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben aus. Diese werden vom Prüfungsausschuss unmittelbar vor dem Gespräch zur Wahl gestellt.