Ausbildungsprüfungen
Automobilkaufmann/-frau
Organisatorisches
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeformulare werden automatisch vier Wochen vor dem jeweiligen Anmeldeschluss per Post an den Ausbildungsbetrieb verschickt.
Anmeldeschluss Abschlussprüfung Teil 1: Frühjahr am 30. November des Vorjahres und Herbst am 15. Juni.
Anmeldeschluss Abschlussprüfung Teil 2: Sommer am 1. Februar und Winter am 1. September.
Externe Prüfungsteilnehmer müssen sich rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss bei uns persönlich melden.
Die Prüfungs- und Betreuungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen
Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Darmstadt.
Einladung zur Prüfung
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung versenden wir vier Wochen vor dem Prüfungstermin per Post an den Ausbildungsbetrieb. Die Einladung zur mündlichen Prüfung wird nach der schriftlichen Prüfung ebenfalls per Post an den Ausbildungsbetrieb gesendet.
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der
Internetseite der AkA oder dem aktuellen
Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die
mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Darmstadt
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Sie erstreckt sich auf die Ausbildungsinhalte der ersten 15 Monate.
Prüfungsbereich:
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt.
1. Prüfungstag
Prüfungsbereich:
Kaufmännische Unterstützungsprozesse (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
2. Prüfungstag
Prüfungsbereich:
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzleistungen (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 25 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich:
Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich:
Kundendienstprozesse (mündlich)
- Prüfungszeit: 20 Minuten (plus 20 Minuten Vorbereitungszeit)
- Prüfungsverfahren: mündlich - im Rahmen eines fallbezogenen Fachgespräches
- Gewichtung: 20 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- in drei der vier Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.