Aus- und Weiterbildung

Werkstoffprüfer/-in FR Wärmebehandlungstechnik

Ansprechpartner

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Die Ausbildung

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre

Arbeitsgebiet

Werkstoffprüfer Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik arbeiten in Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie, wie z.B. Härtereien, Anlagen, Maschinen-, Automobil- und Schiffsbau sowie Luft- und Raumfahrtunternehmen.

Berufliche Qualifikationen

Aufgaben von Werkstoffprüfer/-innen sind:
  • Beurteilen der Wärmebehandelbarkeit von Stählen und Gusswerkstoffen und Nichteisenmetallen,
  • Planen und Festlegen von Arbeits- und Prüfabläufen für Wärmebehandlungen,
  • Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren, z.B. Härten, Anlassen, Vergüten, Glühen und Oberflächenhärten, mithilfe von technischen Dokumentationen,
  • Vorbereiten und Durchführen von Wärmebehandlungsprozessen, Überwachen und Steuern von Wärmebehandlungsprozessen mit anschließender Auswertung, Nachbehandeln und Freigeben von Wärmebehandlungsprozessen,
  • Warten und Instandhalten technischer Anlagen und Einrichtungen. Überprüfen, kalibrieren und Warten von Prüf- und Hilfsmitteln,
  • Prüfen von Werkstoffeigenschaften vor und nach der Wärmebehandlung mit zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren, insbesondere metallografischer, mechanisch-technologischen und analytischer Verfahren,
  • Analysieren und Bewerten von Eigenschaften und Zusammensetzung metallischer Werkstoffe, und eventueller Fehler in Werkstoffen,, Erfassen, Dokumentieren, Beurteilen und Präsentieren von Prüfergebnissen, Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen,
  • Analysieren von Fehlerursachen bei der Wärmebehandlung und Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln,
  • Untersuchen und analysieren von Schadensfällen an Bauteilen und Vorschläge zur Fehlervermeidung entwickeln,
  • Umsetzen der Qualitätsmanagementvorgaben,
  • Arbeiten im Team,
  • Beachten von Arbeitssicherheits- und Umweltvorschriften
Weitere Inhalte in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik sind:
  1. Beurteilen von Änderungen der Werkstoffeigenschaften,
  2. Planen und Festlegen betrieblicher Arbeits- und Prüfabläufe,
  3. Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren,
  4. Vorbereiten und Bedienen von Wärmebehandlungsanlagen,
  5. Nachbehandeln und Freigeben wärmebehandelter Teile,
  6. Prüfen und Bestimmen von Werkstoffeigenschaften,
  7. Anwenden zerstörungsfreier Werkstoffprüfverfahren,
  8. Analysieren von Fehlerursachen.

Ausbildungsinhalte:

Die Prüfung

Weitere Informationen