Werkfeuerwehrmann/-frau
Ansprechpartner
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Die Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiet
Hauptsächlich arbeiten sie in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, unter anderem in chemischen Betrieben, an Häfen und Flughäfen, in Kraftwerken, in der Metall- und Elektroindustrie, bei Automobilherstellern oder in Gießereien. Werkfeuerwehrleute nehmen Aufgaben im Brand- und Gefahrenschutz in Betrieben mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wahr. Sie führen Maßnahmen zur Brandbekämpfung und medizinischen Notfallversorgung durch und leisten technische Hilfe.
Berufliche Qualifikationen
Werkfeuerwehrleute
- erstellen technische Zeichnungen und Skizzen
- wählen Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel für den Arbeitsablauf aus und stellen sie bereit
- führen handwerkliche Tätigkeiten aus, zum Beispiel Leitungen verlegen und elektrische Verbindungen herstellen; Rohre trennen, umformen und verbinden; Anlagenteile montieren und demontieren; Holz bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
- planen und stimmen Aufgaben und Entscheidungen im Team ab
- können Wärme-, Rauchentwicklung und Brandausbreitung abschätzen und wenden situationsbezogene Löschverfahren an
- prüfen und verwenden Lösch-, Rettungs- und Messgeräte und halten diese instand
- gewährleisten die Einsatzbereitschaft der Löschfahrzeuge
- bedienen und prüfen ortsfeste Brandschutzeinrichtungen, insbesondere Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Löschanlagen, Steigleitungen und Anschlusseinrichtungen
- räumen Einsatzstellen und bewerten und berücksichtigen Gefahren der Einsatzstelle
- führen Sicherungs-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie Brandbekämpfung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten durch
- setzen Geräte und Hilfsmittel zur Technischen Hilfeleistung ein
- führen ABC-Einsätze, d.h. die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Gefahren durch
- führen Lösch-, Rettungs- und Bergungsarbeiten mit Atemschutz unter, Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze durch
- leisten in Einsätzen als Rettungssanitäter Erste Hilfe
- setzen feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme ein und
- wenden berufsbezogene rechtliche Vorschriften, insbesondere die einschlägigen Feuerwehr-Dienstvorschriften an.