Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Ansprechpartner

Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 270 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Carmen Franck.

Ausbildung

Ausbildungsdauer

Drei Jahre

Arbeitsgebiet

Kaufleute im Gesundheitswesen planen und organisieren Verwaltungsvorgänge, Geschäftsprozesse und wirken bei der Entwicklung von Dienstleistungsangeboten in den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens mit. Sie informieren und betreuen Kunden, wenden sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an.
Kaufleute im Gesundheitswesen sind vorwiegend bei Versicherungen, wie zum Beispiel Krankenversicherungen, Krankenkassen, Krankenhäusern und medizinischen Labors beschäftigt. Darüber hinaus bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten bei Altenpflege­heimen, Rettungsdiensten und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie ambu­lanten sozialen Dienste wie zum Beispiel Alten- und Krankenpflege.

Berufliche Qualifikationen

Kaufleute im Gesundheitswesen
  • informieren und betreuen Kunden
  • wenden sozial- und gesundheitsrechtliche Regelungen an
  • rechnen Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab
  • gestalten Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse
  • wirken bei der Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten über Dienstleistungsangebote mit
  • beobachten das Marktgeschehen und erarbeiten Marketingkonzepte
  • bearbeiten Geschäftsvorgänge des Rechnungswesens und führen Kalkulationen durch
  • wirken bei der Aufstellung des Haushaltes auf Basis unterschiedlicher Finanzierungsquellen mit
  • erarbeiten und evaluieren qualitätssichernde Maßnahmen
  • bearbeiten Vorgänge des betrieblichen Berichtswesens
  • erstellen Statistiken, werten sie aus und präsentieren sie
  • bearbeiten personalwirtschaftliche Vorgänge
  • ermitteln den Bedarf an benötigten Materialien, Produkten und Dienstleistungen, beschaffen und verwalten sie.

Ausbildungsinhalte

Prüfungstermine

Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung (fallbezogenes Fachgespräch) finden bei der IHK Darmstadt
  • bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
  • bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Sie findet in den Prüfungsbereichen Leistungsprozess im Gesundheitswesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde statt.
Die detaillierten Prüfungsanforderungen finden Sie unter dem jeweiligen Beruf auf der Homepage der AkA.
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungefähr 50 gebundene Aufgaben
    es können insgesamt 100 Punkte erzielt werden, jede Aufgabe wird gleich stark gewichtet
Die Teilnahmebescheinigung der Zwischenprüfung mit der erreichten Punktzahl geht etwa sechs Wochen nach der Prüfung per Post an den Ausbildungsbetrieb.

Abschlussprüfung

Prüfungsbereich: Geschäfts- und Leistungsprozesse
in Einrichtungen des Gesundheitswesens
(schriftlich)
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gemischte Aufgaben
  • Gewichtung: 16,6 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 16,6 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: Gesundheitswesen (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 33,3 Prozent der Gesamtprüfungsleistung
Prüfungsbereich: fallbezogenes Fachgespräch (mündlich)
  • Prüfungszeit: 20 Minuten (plus 15 Minuten Vorbereitungszeit)
  • Gewichtung: 33,3 Prozent der Gesamtprüfungsleistung

Bestehensregelungen

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
  • im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
  • in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.