Aus- und Weiterbildung
Drogist/-in
Ansprechpartner
Bei Fragen rund um die Ausbildung stehen unsere kaufmännischen Ausbildungsberater jederzeit gerne zur Verfügung. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie in unserer Liste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 161 KB).
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben melden Sie sich gerne bei Lisa Hernandez.
Die Ausbildung
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Arbeitsgebiet
Drogisten und Drogistinnen verkaufen neben Produkten für Gesundheit, Kosmetik, Körperpflege und Ernährung auch Pflanzenschutz-, Wasch- und Putzmittel oder Filme. Sie beraten Kunden fachgerecht, wirken mit bei Warenpräsentation und Sortimentsgestaltung und führen allgemeine kaufmännische Aufgaben aus. Drogisten und Drogistinnen sind vorwiegend im Einzelhandel beschäftigt.
Weitere detailliertere Informationen zu diesem Ausbildungsberuf finden Sie auf planet-berufe.de
Ausbildungsinhalte:
Prüfungstermine
Die Termine der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen entnehmen Sie bitte der Internetseite der AkA oder dem aktuellen Terminplan für die nächste anstehende Prüfung.
Die mündlichen Prüfungen der Abschlussprüfung finden bei der IHK Darmstadt
- bei der Sommerprüfung in der Regel in den fünf Wochen vor den Sommerferien und
- bei der Winterprüfung in den drei Wochen nach den Winterferien
statt.
Abschlussprüfung
Prüfungsbereich: Ware und Verkauf (schriftlich)
- Prüfungszeit: 180 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: einfach
Prüfungsbereich: Drogeriebetriebslehre (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
- Gewichtung: einfach
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
- Gewichtung: einfach
Prüfungsbereich: Praktische Übung (Mündliche Prüfung)
- Prüfungszeit: 30 Minuten + 15 Minuten Vorbereitungszeit
- Gewichtung: doppelt
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn folgende Leistungen erbracht werden:
- im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsfächern ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) und
- im Prüfungsfach Ware und Verkauf mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte).
Werden in einem Prüfungsbereich ungenügende Leistungen (unter 30 Punkte) erbracht oder in drei Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen (unter 50 Punkte), ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.